Studentische Interessenvertretung

Gibt es eine Frist, innerhalb derer nicht bestandene Prüfungen wiederholt werden müssen?

Nein, gibt es nicht.

Einzige Ausnahme sind die Orientierungsprüfungen, welche bis zum 2. Semester zum ersten Mal geschrieben und bis zum Ende des 3. Semesters bestanden sein müssen (Die mündliche Nachprüfung nach dem nicht bestandenen 2. schriftlichen Versuch zählt zum gleichen Semester, wie der 2. schriftliche Versuch).

Kategorie: Allgemein - Studium CIW/BIW