Studentische Interessenvertretung

Kann ich zum Master zugelassen werden, wenn meine Prüfungsnote noch nicht vor Ende der Bewerbungsfrist im Studienportal eingetragen sind?

SPO 2017:

Ja, ABER der Bewerbung muss für jede noch nicht eingetragene Prüfung eine 4.0-Bescheinigung beigelegt werden. Diese bekommt man auf freundliche Nachfrage direkt beim Institut, wenn dieses bereit ist, eine Bescheinigung auszustellen. Wenn bei schriftlichen Prüfungen das Ergebnis noch nicht vorliegt oder der Prüfungstermin nach der Bewerbungsfrist liegt, genügt bei der Masterbewerbung ein Nachweis über die Prüfungsanmeldung aus dem Campus-Portal.

Kategorie: Bachelor-Master Übergang - Studium MATWERK