Unter welchen Voraussetzungen kann ich die SPO wechseln?
- Der Prüfungsanspruch darf nicht verloren sein (z.B. durch Verletzung von Fristen oder endgültigem Nichtbestehen einer Prüfung). Dann muss zuerst ein Fristverlängerungsantrag bzw. ein Zweitwiederholungsantrag gestellt werden.
- Man muss als Student im Maschinenbau am KIT immatrikuliert sein.
- Das Studium darf noch nicht abgeschlossen sein (Bachelor: 180 LP, Master: 120 LP online eingetragen).
- Es dürfen keine offenen Prüfungsverfahren (z.B. Prüfung einmal geschrieben, aber noch nicht bestanden) in den Prüfungen PE-B (Produktentstehung – Fertigungs- und Werkstofftechnik) und Wellenphänomene in der Physik bestehen.
Kategorie: SPO-Wechsel - Studium MACH