Studentische Interessenvertretung

FAQ

Auf dieser Seite findet ihr Antworten auf häufig gestellte Fragen, die uns per E-Mail erreichen. Wer also sorgfältig liest, erspart sich eventuell das Verfassen einer E-Mail. Und wer nichts oder nicht genug findet, erreicht uns auch weiterhin telefonisch oder per E-Mail.

Einige der Fristen und Bestimmungen in unseren FAQ können sich aufgrund der Coronalage verändert haben. Es kann also vereinzelt zu Abweichungen kommen. Die genauen Regelungen zur Fristverlängerung findet ihr auf der Maschinenbau Fakultätsseite. Wenn ihr euch bei Fristen unsicher seid, meldet euch gerne über das Kontaktformular bei uns. Wir stehen immer für Fragen zur Verfügung und helfen gerne! 

CIW/BIW

Allgemein

Um dir die Vorgehensweise für den Bachelor-Masterübergang zu erleichtern haben wir für dich einige Informationen zusammengeführt.

 

So findest du für intern Bewerbende im Downloadbereich eine von uns erstelle Anleitung.

 

Unter

http://www.sle.kit.edu/vorstudium/masterbewerbung-intern.php

findest du mittlerweile ergänzende Informationen vom Studienbüro, die du dir auch noch zu Gemüte führen solltest.


Des Weiteren sind viele Infos auch im FAQ der Fakultät zu dem Thema zu finden unter

https://www.ciw.kit.edu/3318.php

 

Bei weiteren Fragen dich einfach an uns wenden.

Zur Umrechnung der Noten wird die Umrechnungstabelle der TU Berlin verwendet. Erfragen lässt sich diese ganz einfach im Sekretariat des Masterprüfungsausschusses bei Frau Gärtner

 

Wenn unter "nicht zugeordnete Leistungen" Module wie Überfachliche Qualifikationen oder Zusatzleistungen gelistet sind, musst du im Bachelor folgendes Formular [1] ausfüllen und an Frau Hofer senden. Sie wird die Leistung dann in den Studienablaufplan übernehmen.

Für den Master sind alle Informationen im FAQ der Fakultät [2] zu finden.

[1] https://www.ciw.kit.edu/download/Zuordnung%20weitere%20Leistungen.pdf

[2] https://www.ciw.kit.edu/3318.php

 

Nein, gibt es nicht.

Einzige Ausnahme sind die Orientierungsprüfungen, welche bis zum 2. Semester zum ersten Mal geschrieben und bis zum Ende des 3. Semesters bestanden sein müssen (Die mündliche Nachprüfung nach dem nicht bestandenen 2. schriftlichen Versuch zählt zum gleichen Semester, wie der 2. schriftliche Versuch).

Bezüglich der Anerkennung von Leistungen ist der Prüfungsausschuss für dich zuständig. Wenn du bereits vorher eine Einschätzung haben möchtest, was du anerkannt bekommen könntest oder wen du dazu fragen hast, wendest du dich am besten an unsere Vertretenden in den Prüfungsausschüssen.
 - Bachelor: bpa [punkt] ciwatfs-fmc [punkt] kit [punkt] edu (bpa[dot]ciw[at]fs-fmc[dot]kit[dot]edu)
 - Master: mpa [punkt] ciwatfs-fmc [punkt] kit [punkt] edu (mpa[dot]ciw[at]fs-fmc[dot]kit[dot]edu)

Viele Institute schreiben auf ihren Institutshomepages Abschlussarbeiten aus. Wenn eine ausgeschriebene Abschlussarbeit dir gefällt, kontaktiere die betreuende Person (meistens wissenschaftliche Mitarbeitende, Promovierende) der Abschlussarbeit.
Oder du gehst persönlich am Institut vorbei und informierst dich bei den wissenschaftlichen Mitarbeitenden des Institutes, welche Bachelorarbeiten sie in nächster Zeit anbieten.
Oft stellen die Dozierenden und/oder Übungsleitenden der Profilfächer bzw. Vertiefungsfächer ihre Forschungsgebiete am Institut vor und zeigen, in welchem eine Abschlussarbeit geschrieben werden kann.
 
Falls du eine Bachelorarbeit außerhalb der Fakultät Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik schreibst, benötigst du eine betreuende Person (Prof.) von der Fakultät Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik.
Außerdem gibt es ein Jobportal auf unserer Seite (/jobs), auf der auch Masterarbeiten angeboten werden.  
BA: Bachelorarbeit
MA: Masterarbeit

Du kannst im Umfang von 30 LP Module als Mastervorzug prüfen und eintragen lassen.

Um Mastervorzug prüfen zu dürfen, musst du mindestens 120 LP im Bachelorstudium erreicht haben.

Die Anmeldung der Module aus den "Erweiterten Grundlagen" erfolgt - wie gewohnt - online, die Überfachliche Qualifikationen musst du im Studierendenservice als Mastervorzug deklarieren (entweder bei der Anmeldung oder bei Sprachkursbescheinigungen bei der Abgabe).

Anschließend musst du im 1. Mastersemester einen "Antrag auf Übertragung von Mastervorzugsleistungen in den Masterstudiengang" für alle Module stellen, die du endgültig aus dem Mastervorzug in den Master übernehmen möchtest. Du kannst gezielt auswählen welche Module du übernehmen musst, es handelt sich nicht um alles oder nichts.

Dazu findest du auch in unserem Bachelor-Leitfaden.

Bachelor

Orientierungsprüfung bedeutet, dass du sie spätestens nach dem zweiten Semester zum ersten Mal geschrieben und nach dem dritten Semester bestanden haben musst.

 

SPO 2015

  • Höhere Mathematik I (HM I)
  • Biologie im Ingenieurwesen I (BIng I)

sind Orientierungsprüfungen.

Ausnahme: MINT-Kolleg (siehe §8 (2) Studien- und Prüfungsordnung 2015)

Orientierungsprüfung bedeutet, dass du sie spätestens nach dem zweiten Semester zum ersten Mal geschrieben und nach dem dritten Semester bestanden haben musst. 

 

SPO 2015

  • Höhere Mathematik 1 (HM I)
  • Allgemeine Anorganische Chemie (AAC)

sind die Orientierungsprüfungen.

Ausnahme: MINT-Kolleg (siehe §8 (2) Studien- und Prüfungsordnung 2015)

Während des Bachelorstudiums sind insgesamt 6 LP im Bereich „Überfachliche Qualifikationen“ zu absolvieren. Zu Überfachlichen Qualifikationen zählen nichttechnische Module, beispielsweise Module aus anderen Fachbereichen, Sprachkurse oder andere Angebote des House of Competence (HoC) oder des Zentrum für Angewandte Kulturwissenschaft und Studium Generale (ZaK). 

 

Wahlinformationen

3 der 6 LP sind festgelegt: Mindestens eines der folgenden Module muss gewählt werden: 

  • Ethik und Stoffkreisläufe (3 LP)
  • Industriebetriebswirtschaftslehre (3 LP)

Module im Umfang von 3 LP können frei gewählt werden. Dabei können:

  • entweder beide oben genannten Module 
  • beliebige Module im Umfang von mindestens 3 LP (z. B. Kurse des HoC oder ZaK) 
  • SmartMentoring (3 LP)
  • Datengetriebene Modelierung mit Python (3 LP)

gewählt werden.

Die Bachelorarbeit soll 3 Monate dauern. Daher solltest du mit deinem Betreuer der Bachelorarbeit einen Zeitplan mit Puffererstellen, sodass die Bachelorarbeit nach Plan in dieser Zeit geschrieben werden kann. Falls Zeitprobleme während der Bachelorarbeit auftauchen, kann die Bachelorarbeit ohne Antrag auf bis zu max. 4 Monate verlängert werden.

Der Titel einer Bachelorarbeit wird erst auf dem endgültigen Bewertungsbogen final festgelegt, kann also bis dahin noch geändert werden. Das Thema einer Bachelorarbeit kann allerdings nur im ersten Bearbeitungsmonat geändert werden, ohne dass die Arbeit bewertet wird.

Zur Anmeldung der Bachelorarbeit musst du den "Grünen Zettel" ausdrucken, ausfüllen und zusammen mit der vom Aufgabensteller unterschriebenen Aufgabenstellung bei Frau Hofer (Geb. 40.12, Raum 103) abgeben.
Der Bachelorprüfungsausschuss trägt Thema und Beginn der Arbeit ins System ein und du bekommst eine Bestätigungsmail. Anschließend kannst du dich im Studierendenportal zu deiner Bachelorarbeit anmelden (so wie für eine normale Klausur).

Wenn die Arbeit beendet ist, musst du ein Exemplar auch dem Bachelorprüfungsausschuss abgeben.

Laut SPO beträgt der maximale Bearbeitungszeitraum 4 Monate. Die 12 ECTS, die du für die Bachelorarbeit bekommst, entsprechen aber, wenn du deine Arbeit vollzeit schreibst, einer Zeit von 3 Monaten. Somit ist die 4 Monate-Regelung nur für Ausnahmefälle gedacht (wenn du z.B. noch eine Klausur während der Bachelorarbeit schreibst, brauchst du dann noch keinen Verlängerungsantrag sondern hängst die Zeit einfach an). Du selber solltest im Gespräch mit deiner betreuenden Person darauf achten, dass die Arbeit wirklich auf 3 Monate Arbeitszeit ausgelegt ist und du nur länger schreibst, wenn du eben noch Lernzeit für Klausuren einplanen musst, Messgeräte ausfallen oder ähnliches. 
Eine Verlängerung der Bearbeitungsdauer bis zu einem Monat über 4 Monate hinaus ist auf Antrag im Bachelorprüfungsausschuss prinzipiell möglich, wird aber nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen genehmigt. 

Master

Pflichtfächer:
Können online im Studierendenportal angemeldet werden.

Vertiefungsfächer und technische Ergänzungsfächer:
Nachdem der Studienplan bei Frau Gärtner genehmigt wurde, können diese online im Studiportal angemeldet werden (erst in dem Semester, in dem das Modul geprüft wird). 

Vertiefungsfächer

EinzelprüfungenGesamtprüfung
Termin mit dem Dozenten oder dessen Sekretariat vereinbarenTermin mit Sekretariat des Vertiefungsfachverantwortlichen vereinbaren. Teilweise haben Institute Prüfungszeiträume.

 

Technische Ergänzungsfächer

schriftlichmündlich
  • https://www.fs-fmc.kit.edu/klausurtermine
  • Institutshomepages
Termin mit dem Dozenten oder dessen Sekretariat vereinbaren

 

Überfachliche Qualifikationen

HoC, ZAKSprachkurs

Nicht-technisches Modul

aus KIT-Vorlesungsverzeichnis

  • wird in Veranstaltung bekanntgegeben
  • teilweise haben Veranstaltungen keine Abschlussprüfung 
  • wird in Unterricht bekanntgegeben
  • teilweise haben Veranstaltungen keine Abschlussprüfung
  • Insitutshomepages
  • teilweise haben Veranstaltungen keine Abschlussprüfung

Achtung: Überfachlicher Qualifikationen werden in den "nicht zugeordneten Leitsungsnachweisen" gelistet. Im FAQ der Fakultät (https://www.ciw.kit.edu/3318.php) wird die Zuweisung genauer erklärt.

Nein, sie bauen (wenn überhaupt) nur auf Bachelorveranstaltungen auf. Es ist egal, ob du deinen Master zum WiSe oder SoSe beginnst.

Auflagenprüfungen werden bei der Zulassung zum Master bei einem Bachelor von einer anderen Universität vergeben, wenn die Lehrinhalte im Bachelorstudiengang stark von den Inhalten am KIT abweichen. Bei den Auflagenprüfungen handelt es sich um Bachelorprüfungen, die nach dem dritten Semester bestanden sein müssen. Sind Vorleistungen für die Auflagenprüfungen Voraussetzung für die Teilnahme an der Klausur, müssen diese ebenfalls erbracht werden.

Beim Übergang vom Bachelor CIW/BIW am KIT zum Master BIW/CIW am KIT wird keine 4.0 Bescheinigung benötigt.

Studienplan

Nein. Es werden nur komplett ausgefüllte Studienpläne genehmigt. Es gibt die Möglichkeit sein "Technisches Ergänzugsfach" und sein "Vertiefungsfach" noch zu ändern, bzw. einzelne Module. Siehe dazu FAQ ! Besonders bzgl. Änderung "Vertiefungsfach"/"Technisches Ergänzugsfach"

So früh wie möglich, denn dann ist gewährleistet, dass du nach diesem Studieren kannst, selbst wenn sich Regelungen ändern...  (Änderungen sind trotzdem noch möglich, solange ein Modul noch nicht geprüft wurde).

Ja, es ist noch möglich diesen ändern zu lassen, wenn man das, was man ändern lassen möchte noch nicht geprüft hat; auch ein Vertiefungsfach kann noch geändert werden, solange noch nichts daraus geprüft wurde.

Im Masterstudium Bioingenieurwesen sowie Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik gibt es 2 Vertiefungsfächer.

Bevor du ein Modul des "Technischen Ergänzungsfachs" oder des "Vertiefungsfach" prüfen lassen kannst, musst du den Studienplan [1] ausfüllen* und von Frau Gärtner genehmigt werden. Weitere Informationen zum Studienplan und den Ablauf in den Vertiefungsfächern findet sich hier [2] oder du wendest dich an mpa [punkt] ciwatfs-fmc [punkt] kit [punkt] edu (mpa[dot]ciw[at]fs-fmc[dot]kit[dot]edu).

[1] http://www.ciw.kit.edu/1619.php 
[2] http://www.ciw.kit.edu/1449.php

* ausfüllen hier meint: 1. die PDF am Computer ausfüllen 2. den Studienplan doppelseitig und zweifach ausdrucken, siehe [2]
 

Um deinen Studienplan zu ändern, egal ob Module im Technischen Ergänzungsfach, Modul im Vertiefungsfach oder Vertiefungsfach, musst du mit deinem schon abgezeichneten Studienplan zu Frau Gärtner kommen und  die Änderungen vornehmen lassen.

Vertiefungsfächer

Du kannst dein Vertiefungsfach NUR ändern, wenn du noch keine Prüfung in dem Vertiefungsfach abgelegt hast. Hast du einmal eine Prüfung in deinem Vertiefungsfach abgelegt, kannst du das Vertiefungsfach nicht mehr ändern.

Dies gilt auch, wenn die geprüfte Leistung in dem zu tauschenden Vertiefungsfach aufgelistet ist.

Nein! Leider ist es nur möglich innerhalb des Vertiefungsfaches im Katalog zu wählen.

Das kommt darauf an, ob das Vertiefungsfach mittels einer Gesamtprüfung oder Einzelfachprüfungen geprüft wird.
Dies wird jeweils für das Vertiefungsfach geregelt. Die Liste der Vertiefungsfächern mit den entsprechenden Regeln (Gesamtfachprüfung/ Einzelfachprüfung) findest du unter https://www.ciw.kit.edu/1667.php im Vertiefungsfachkatalog.

Technisches Ergänzungsfach

Dein "Technisches Ergänzungsfach" änderst du, indem du mit dem Prüfungsplan zum Masterprüfungssausschuss gehst und dort die Änderung umtragen lässt (Ansprechperson: Frau Gärtner)

Sobald du dir den Zettel für ein Modul des "Technischen Ergänzungsfachs" vom Studienbüro geholt hast, kannst du dieses Modul in deinem "Technischen Ergänzungsfach" NICHT mehr ändern. Wenn das noch nicht geschehen ist, kannst du theoretisch die Module deines "Technischen Ergänzungsfachs" so oft wie du willst und immer wechseln. Dafür musst du jeweils immer zum Masterprüfungsausschuss gehen.

  1. Studienplan mit ausgewählten/m Modul/en des "Technischen Ergänzungsfachs" genehmigen lassen
  2. Sollte das Technische Ergänzungsfach nicht im CAS Katalog gelistet sein, benötigt ihr einen Blauen Zettel. Dieser wird bei Frau Benoit VOR der Prüfung angefordert.
  3. "Blauer Zettel" zur Prüfung mitbringen

Praktikum

Du muss ein Praktikumszeugnis mit genauer Tätigkeitsbeschreibung beim Praktikantenamt (oder Frau Gärtner) zur Anerkennung des Berufspraktikums abgeben und das Berufspraktikum im Campus Management anmelden.

Praktikantenamt: Dr.-Ing. Siegfried Bajohr

Assistenz: Marion Gärtner

Nähere Infos unter: http://www.ciw.kit.edu/1651.php

SPO 2015: Ein Vorpraktikum ist nicht mehr Pflicht. Trotzdem können wir ein Vorpraktikum sehr empfehlen!

 

Bevor du das Praktikum antrittst, musst du dieses beim Praktikantenamt genehmigen lassen. Dafür reicht eine vorläufige Tätigkeitsbeschreibung als formlose Mail an das Praktikantenamt aus. Dies soll vorbeugen, dass dein Praktikum aufgrund mangelnder Pflichttätigkeiten (siehe dazu auch Richtlinien des Berufspraktikums: https://www.ciw.kit.edu/1651.php ) nicht anerkannt wird.

Wenn du in der SPO 2015 studierst, musst du für den Bachelor kein Grundpraktikum machen.

Wenn du in der SPO 2012 studierst, gilt Folgendes:

Das Bachelorstudium CIW/BIW ist erst dann abgeschlossen, wenn du alle 180 LP
hast und das Grundpraktikum absolviert hast. D.h., wenn du alle 180 LP hast,
aber noch kein Grundpraktikum, bist du noch nicht fertig und bleibst im
Bachelor immatrikuliert

(vorausgesetzt du meldest dich zurück, was du natürlich machen solltest ;-)!!!!!!).

 

Du musst also noch das Grundpraktikum machen, erst dann
bist du mit dem Bachelorstudium fertig und kannst in den Master wechseln.

Die Fakultät gibt dir die Möglichkeit, das Bachelor- und Masterpraktikum an einem
Block zu machen, sprich am Ende deines Bachelorstudiums machst du ein Praktikum mit der geforderten
Wochenzahl (Punkt 6: http://www.ciw.kit.edu/download/Master_CIW_BIW__SPO_2012_Richtlinien_Ber...)

 

Egal, ob vor oder nach der Bachelorarbeit und egal, ob vor oder nach der letzten Prüfung; du kannst
auch schon alle 180 LP haben und dann das Praktikum machen; du kannst
theoretisch auch das Praktikum vor der Bachelorarbeit machen, es stellt sich nur
die Frage, wie sinnvoll das ist.

Dann das Praktikum anerkennen lassen und bei der nächsten Möglichkeit in den Master wechseln.

Beachtet die jeweiligen Fristen und Zeitpunkte.