Studentische Interessenvertretung

Ich möchte mir aus dem Ausland Prüfungs- oder Studienleistungen anrechnen lassen. Welche Möglichkeiten habe ich?

Vor dem Ausland

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten für die Anerkennung:

  • Anerkennung einer äquivalenten KIT-Lehrveranstaltung: Dazu muss der Dozent der KIT-Lehrveranstaltung zustimmen, dass die Lehrveranstaltung aus dem Ausland als gleichwertig anzusehen ist.
  • Anerkennung einer außerplanmäßigen Lehrveranstaltung: Dazu muss der Verantwortliche des Moduls, in dem die Leistung anerkannt werden soll, zustimmen, dass die Lehrveranstaltung aus dem Ausland (ohne äquivalente KIT-Lehrveranstaltung) in diesem Modul angerechnet werden kann. Bei dem Wahlfach/Wahlpflichtfach/Wahlpflichtmodul entscheidet der Prüfungsausschuss über eine Genehmigung. Diese erfolgt in der Regel, wenn die Leistung weitgehend dem Bereich Maschinenbau zugeordnet werden kann.

Um vor dem Auslandsaufenthalt schon eine Zusicherung zu bekommen, dass die Auslandsleistung anerkannt wird, kann die „Anerkennungsvereinbarung für Auslandsstudienleistungen“ [1] genutzt und vom Dozenten (bei äquivalenter KIT-Lehrveranstaltung) bzw. vom Modulverantwortlichen (bei außerplanmäßiger Lehrveranstaltung) unterschrieben lassen werden.

Nach dem Ausland

Nach dem Auslandsaufenthalt sind zur Anerkennung folgende Schritte zu tun:

  • Anerkennung einer äquivalenten KIT-Lehrveranstaltung: Der Antrag auf Anerkennung einer Prüfungs- oder Studienleistung [1] muss ausgefüllt und vom Dozenten der äquivalenten KIT-Lehrveranstaltung unterschrieben werden. Dieses Formular wird zusammen mit den Abschlussdokumenten und einer Modulbeschreibung der ausländischen Hochschule beim Prüfungsausschuss eingereicht.
  • Anerkennung einer außerplanmäßigen Lehrveranstaltung: Der Antrag auf Anerkennung einer Prüfungs- oder Studienleistung [1] muss ausgefüllt und vom Modulverantwortlichen am KIT unterschrieben werden. Außerdem muss ein Antrag auf Zulassung zu einer außerplanmäßigen Prüfung im Modul [1] gestellt und vom Modulverantwortlichen am KIT unterschrieben werden. Für das Wahlfach/Wahlpflichtfach/Wahlpflichtmodul ist keine Unterschrift des Modulverantwortlichen nötig. In der alten Studien- und Prüfungsordnung kann maximal ein Wahlpflichtfach außerplanmäßig beantragt werden. Eine Unterschrift des Dozenten der ausländischen Hochschule ist nicht erforderlich. Die beiden Formulare werden zusammen mit den Abschlussdokumenten und einer Modulbeschreibung der ausländischen Hochschule beim Prüfungsausschuss eingereicht. Bei einer außerplanmäßigen Anerkennung im Schwerpunkt (Kern- oder Ergänzungsbereich) ersetzt ein außerplanmäßiger Schwerpunktplan durch das Blankoformular [2] den Antrag auf Zulassung zu einer außerplanmäßigen Prüfung im Modul.

Auf allen Formularen ist neben dem Originaltitel auch eine deutsche Übersetzung mit anzugeben. Falls diese nicht offiziell vorliegt, muss diese (bei Bedarf in Rücksprache mit dem Dozenten / Modulverantwortlichen am KIT ) selbst ergänzt werden.

[1] https://www.mach.kit.edu/1703.php?tab=%5B3002%5D#tabpanel-3002
[2] http://www-2.mach.kit.edu/srmach/spplan_help/spplan_Master_V3.pdf

Kategorie: Auslandssemester - Studium MACH