Studentische Interessenvertretung

Gibt es eine Frist, innerhalb derer nicht bestandene Prüfungen wiederholt werden müssen?

Für die Unterschiedlichen Studiengänge und Prüfungsordnungen gelten hier unterschiedliche Regelungen:

 - Bachelor SPO 2015: Wiederholung spätestens im übernächsten Prüfungszeitraum

 - Bachelor SPO 2023: Keine Wiederholungsfrist, trotzdem sinnvoll zeitnah die Prüfung zu wiederholen

 - Master SPO 2015: Wiederholung spätestens im übernächsten Prüfungszeitraum

Die Formulierung "innerhalb eines Jahres" kann gleichbedeutend zu "spätestens im übernächsten Prüfungszeitraum" verstanden werden, der konkrete Prüfungstermin innerhalb eines Prüfungszeitraums wird hierbei in der Praxis nicht im Speziellen nachgeprüft.
Weiterhin müssen Orientierungsprüfungen im Bachelorstudiengang spätestens im Prüfungszeitraum des zweiten Fachsemesters das erste Mal geschrieben werden und spätestens im Prüfungszeitraum des dritten Fachsemesters bestanden werden. Für Auflagenprüfungen im Master gelten die Fristen auf dem Zulassungsbescheid.

Kategorie: Allgemein - Studium MACH