Studentische Interessenvertretung

Was sind Orientierungsprüfungen und welche Regeln gelten?

 - SPO (2015): Die Orientierungsprüfungen sind HM1, TM1 und TM2.

 - SPO (2023): Die Orientierungsprüfungen sind HM1, TM1

Diese Prüfungen sind bis zum Ende des Prüfungszeitraums des zweiten Fachsemesters erstmalig abzulegen. Wer die Orientierungsprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Ende des Prüfungszeitraums des dritten Fachsemesters nicht bestanden hat, verliert den Prüfungsanspruch im Studiengang, es sei denn, die Fristüberschreitung ist nicht selbstverschuldet. In diesem Fall mus beim Prüfungsausschuss ein Fristverlängerungsantrag gestellt werden. Eine zweite Wiederholung der Orientierungsprüfung ist ausgeschlossen.

Kategorie: Bachelor (außer Schwerpunkt) - Studium MACH