Studentische Interessenvertretung

Kann ich zum Master zugelassen werden, wenn noch nicht alle Noten vor Ende der Bewerbungsfrist im Studienportal eingetragen sind?

Ja, du kannst dann unter Vorbehalt zugelassen werden. Dafür müssen mindestens 150 ECTS verbucht sein. Du solltest in der Bewerbung deutlich machen, dass du deinen Bachelor voraussichtlich abschließt:

  • Wenn bei schriftlichen Prüfungen das Ergebnis noch nicht vorliegt oder der Prüfungstermin nach der Bewerbungsfrist liegt, genügt bei der Masterbewerbung ein Nachweis über die Prüfungsanmeldung aus dem Campus-Portal.
  • Bei mündlichen Prüfungen und der Bachelorarbeit solltest du einen formlosen Zettel beilegen, dass du beabsichtigst, diese im Prüfungszeitraum abzulegen.

Auf jeden Fall müssen alle Prüfungen inkl. der Bachelorarbeit bis zum Ende des Prüfungszeitraum abgelegt werden. Wenn die Noten zu Begin des Masters noch nicht festehten, muss das erfolgreiche Bestehen der Prüfung bis 4 Wochen nach Semesterbegin nachgerreicht werden.

Kategorie: Bachelor-Master-Übergang - Studium MACH