Studentische Interessenvertretung
Antwort

Die maximale Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. 
Sie kann um bis zu 3 Monate verlängert werden, wenn die Gründe für die Verlängerung nicht selbstverschuldet sind. Für die Verlängerung muss beim Prüfungsausschuss ein Antrag gestellt werden. 

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