Studentische Interessenvertretung

Kann man ein Parallelstudium machen?

Ja, du brauchst allerdings besondere berufliche, wissenschaftliche oder künstlerische Gründe hierfür (§60 Abs. 1 Satz 3 LHG). Dieser Nachweis ist i.d.R. schwierig zu führen. Weiter Informationen findest du hier [1].

[1] http://www.sle.kit.edu/vorstudium/parallelstudium.php

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