Studentische Interessenvertretung
Antwort

SPO 2017:

Der Prüfungsausschuss kann dir diese Bescheinigung ausstellen.

Falls du mit deinem Plan die Höchststudiendauer (Bachelor: 9 Semester, Master: 7 Semester) überschreitest, solltest du zudem beachten, dass du einen Fristverlängerungsantrag stellen musst. (siehe: FAQ zur Fristverlängerung). Erst nach einer Genehmigung der Fristverlängerung kann dir eine Bescheinigung über das voraussichtliche Studienende ausgestellt werden.

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