Die inhaltlichen Rahmenbedingungen zur Aufnahmeprüfung sind in Abschnitt 4.2 der Anlage 1 der Zugangssatzung [1] geregelt und orientieren sich an den im Bachelorstudiengang vermittelten Grundkenntnissen. Empfehlenswert ist also die Wiederholung der Grundvorlesungen.
[1] https://www.sle.kit.edu/downloads/AmtlicheBekanntmachungen/2018_AB_064.pdf