Für das Pflichtpraktikum kann kein Urlaubssemester genommen werden.
Ein Urlaubssemester für ein freiwilliges Praktikum wird nur dann genehmigt, wenn du das Pflichtpraktikum des aktuellen Studienabschnitts bereits absolviert hast, das Praktikum dem Studienziel dient und mindestens die Hälfte des Semesters umfasst (3 Monate).