Studentische Interessenvertretung

Gibt es einen Anspruch auf eine Klausureinsicht?

Wir können uns hierbei auf zwei Papiere berufen, das Eckpunktepapier zur Gestaltung von Bachelor- und Masterstudiengängen am KIT und die Richtlinien der Fakultät Maschinenbau. Aus dem Eckpunktepapier [1] (Abschnitt 3.4.5): „Die Bewertungskriterien sowie die Notenskala zu einer Prüfung sind den Studierenden offenzulegen. Dies sollte im Falle schriftlicher Prüfungen i.d.R. während der Einsichtstermine erfolgen. Im Falle mündlicher Prüfungen erfolgt dies i.d.R. direkt im Anschluss an die Prüfung.“ Die Richtlinie der Fakultät Maschinenbau [2] gibt Kriterien für eine ordnungsgemäße Klausureinsicht an.

Folgende Punkte sollten also bei einer Klausureinsicht mindestens gelten:

  • Der Termin muss rechtzeitig bekanntgegeben werden.
  • Man muss Fragen zur Korrektur stellen dürfen.
  • Es sollten genügend Aufgabenverantwortliche anwesend sein, um diese Fragen auch schnell zu beantworten.
  • Es handelt sich um eine Möglichkeit zur Überprüfung der Korrektur, d.h. nicht nur Akteneinsicht.
  • Es muss eine Notenskala ausgegeben werden.

Weiterhin ist es wünschenswert, eine Musterlösung auszulegen. Entspricht eine Klausureinsicht nicht deinen Erwartungen? Komm in der Fachschaft vorbei. Wir bemühen uns, eine Lösung mit den Dozenten zu finden.

[1] Eckpunktepapier (Nur KIT-Netz!) 
[2] Richtlinien zur Klausureinsicht StuKo 2012

Kategorie: Allgemein - Studium MACH