Für Studierende in der SPO 2016 und Studierende in der SPO 2023 zehn Semester. In begründeten Fällen kann ein Fristverlängerungsantrag (siehe oben) beim Prüfungsausschuss gestellt werden.
Für Studierende in der SPO 2016 und Studierende in der SPO 2023 zehn Semester. In begründeten Fällen kann ein Fristverlängerungsantrag (siehe oben) beim Prüfungsausschuss gestellt werden.
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