Studentische Interessenvertretung
Antwort

Nein, gibt es nicht.

Einzige Ausnahme sind die Orientierungsprüfungen, welche bis zum 2. Semester zum ersten Mal geschrieben und bis zum Ende des 3. Semesters bestanden sein müssen (Die mündliche Nachprüfung nach dem nicht bestandenen 2. schriftlichen Versuch zählt zum gleichen Semester, wie der 2. schriftliche Versuch).

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