Studentische Interessenvertretung

Was sind die Folgen des Erlöschens des Prüfungsanspruchs?

Hast du in einem Fach den Prüfungsanspruch verloren, so darfst du dich zunächst für keine weiteren Prüfungen anmelden. Um diesen wiederherzustellen, musst du einen Antrag stellen: im Falle einer Fristverletzung einen Fristverlängerungsantrag und im Falle einer nicht bestandenen Wiederholungsprüfung einen Antrag auf Zweitwiederholung. Bei Orientierungsprüfungen kann kein Zweitwiederholungsantrag gestellt werden! Solltet ihr einen Fristverlängerungsantrag für eine Orientierungsprüfung beantragen wollen, meldet euch davor bei den studentischen Vertretenden des PA. Mit Genehmigung dieses Antrags (und bestandener Prüfung in dem Fach) wird der Prüfungsanspruch wiederhergestellt. Dann gibt es keine weiteren Konsequenzen. Wird kein solcher Antrag gestellt, bleibt die Prüfung endgültig nicht bestanden und der Prüfungsanspruch erloschen.
Durch den Prozess des Antrages begleiten dich die studentischen Vertretenden in den Prüfungskommissionen. Um eine möglichst genaue Beratung zu diesem Thema zu erhalten, wende dich direkt an sie [1].
Du musst jedoch keinen Antrag, der zur Wiederherstellung deines Prüfungsanspruchs führen kann, stellen, dann bleibt der Prüfungsanspruch verloren. Die meisten Universitäten fordern jedoch bei der Zulassung, dass der Prüfungsanspruch in diesem oder einem artverwandten Fach nicht verloren wurde. Ob ein Studiengang artverwandt ist, entscheidet jede Fakultät und Uni selbst. Die meisten Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften fordern keinen intakten Prüfungsanspruch bei der Einschreibung. Wenn du an einer solchen Hochschule einen Bachelor in dem Fach, in dem du den Prüfungsanspruch verloren hast, abschließt, wird er wiederhergestellt und eine Einschreibung an Universitäten ist wieder möglich.
Am KIT sind MACH und MIT artverwandt, sowie CIW und BIW .  Falls du von einer anderen Uni zu uns ans KIT wechseln möchtest und an dieser Uni in einem Fach den Prüfungsanspruch verloren hast, wende dich bitte an die jeweilige Prüfungskommission.

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