Der Prüfungsausschuss kann dir diese Bescheinigung ausstellen. Alle Informationen findest du in unserem Infoblatt.
Falls du mit deinem Plan die Höchststudiendauer (Bachelor (SPO 2015): 9 Semester, Bachelor (SPO 2023): 10 Semester, Master: 7 Semester) überschreitest, solltest du zudem beachten, dass du einen Fristverlängerungsantrag stellen musst. Erst nach einer Genehmigung der Fristverlängerung kann dir eine Bescheinigung über das voraussichtliche Studienende ausgestellt werden.