Studentische Interessenvertretung
 

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Ich benötige für die Behörde eine Bescheinigung, aus der das voraussichtliche Studienende hervorgeht. Wo bekomme ich diese Bescheinigung?

Der Prüfungsausschuss kann dir diese Bescheinigung ausstellen. Alle Informationen findest du in unserem Infoblatt.

Falls du mit deinem Plan die Höchststudiendauer (Bachelor (SPO 2015): 9 Semester, Bachelor (SPO 2023): 10 Semester, Master: 7 Semester) überschreitest, solltest du zudem beachten, dass du einen Fristverlängerungsantrag stellen musst. Erst nach einer Genehmigung der Fristverlängerung kann dir eine Bescheinigung über das voraussichtliche Studienende ausgestellt werden.

Kategorie: Allgemein - Studium MACH