Studentische Interessenvertretung

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Antwort

Der Prüfungsausschuss kann dir diese Bescheinigung ausstellen. Alle Informationen findest du in unserem Infoblatt.

Falls du mit deinem Plan die Höchststudiendauer (Bachelor (SPO 2015): 9 Semester, Bachelor (SPO 2023): 10 Semester, Master: 7 Semester) überschreitest, solltest du zudem beachten, dass du einen Fristverlängerungsantrag stellen musst. Erst nach einer Genehmigung der Fristverlängerung kann dir eine Bescheinigung über das voraussichtliche Studienende ausgestellt werden.

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