Studentische Interessenvertretung
 

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FAQ

On this page you will find answers to frequently asked questions that we receive by e-mail. So if you read carefully, you may save yourself the trouble of writing an e-mail. And if you don't find anything or not enough, you can still reach us by phone or e-mail.

Some of the deadlines and provisions in our FAQ may have changed due to the current corona pandemic. So there may be some deviations. If you are unsure about deadlines, feel free to contact us via the Kontaktformular. We are always available for questions and happy to help! You can also find current information on the KIT website.

Alle Studiengänge

Allgemein

Im AKK gibt es eine Werkstatt, die Studenten kostenlos nach vorheriger Anmeldung nutzen können. Dort kannst du beispielsweise einen 3D-Drucker oder eine Drehbank nutzen. Genaueres findest du hier [1].

[1] https://www.asta-kit.de/de/angebote/werkstatt

Ist in einer Prüfung ein Taschenrechner erlaubt, dann meistens nur solche ohne höhere Funktionen (Integralrechnung, Speicherfunktion, Grafik..).
Viele Studenten haben einen TI-30X Plus, einen Casio FX-86DE Plus oder vergleichbare.

Solange du nur die markierten Felder des Notenrechners ausfüllst, brauchst du das Passwort nicht. Die restlichen Zellen sind passwortgeschützt, damit nicht aus Versehen die Berechnung geändert wird. Für eine normale Nutzung ist das Passwort also nicht erforderlich.

Auf dieser Seite [1] kannst du dich selbst vom Mailverteiler abmelden.

[1] https://www.fs-fmc.kit.edu/semesterverteiler

Was zum Erlöschen des Prüfungsanspruchs führt, regelt § 32 Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes (LHG), § 34 Abs. 2 LHG und die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung.In § 32 LHG ist geregelt, dass der Prüfungsanspruch verloren geht, wenn eine Studierende oder ein Studierender eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Studien- oder Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden oder nicht rechtzeitig erbracht hat, es sei denn, die Fristüberschreitung ist von der oder dem Studierenden nicht selbst zu vertreten und es wurde frühzeitig der entsprechende Antrag beim Prüfungsausschuss gestellt.

Zunächst einmal: Du "benötigst" gar nichts. Im SCC stehen dir Poolräume mit PCs zur Verfügung, da gibt es Office und die meisten wichtigen Programme für die Lehrveranstaltungen. Institute, die besondere Programme verwenden, bieten eigene Poolräume.

Die Programme, die für die Uni gebraucht werden, stellen keine besonders großen Anforderungen an deinen Computer. Auch die CAD-Software für MKL stellt für die Verwendung im Umfang der Lehrveranstaltung keine großen Ressourcenansprüche. Falls dann doch mal etwas mehr Leistung erforderlich ist, gibt es auch die Möglichkeit, an den Workstations des Instituts zu arbeiten.
Für Maschinenbau und Mechatronik gibt es auch Programme, die nur auf Windows laufen. Falls du aber einen MAC oder gar keinen Laptop hast, kannst du auch an Poolrechnern, oder über eine virtual machine arbeiten.

Im Allgemeinen gelten die Feiertage des Landes Baden-Württemberg. Darüber hinaus ist generell der Zeitraum um Weihnachten und Neujahr vom 24.12. bis inklusive 06.01. (der in BW ein Feiertag ist) frei. Zudem gilt die Pfingstwoche als frei.

Die aktuellen Zeiträume für Semesterdauer, Vorlesungszeit, vorlesungsfreie Zeit findet ihr auch der Website des KIT [1]

[1] https://www.sle.kit.edu/imstudium/termine-fristen.php

Studium

Anders als an vielen anderen Universitäten ist in fast allen Vorlesungen am KIT keinerlei Anmeldung zu Semesterbeginn notwendig. Man besucht während des Semesters die Vorlesung und meldet dann die Prüfung an. In seltenen Fällen sind einzelne Vorlesungen in der Anzahl der Teilnehmenden beschränkt, beispielsweise bei Projektarbeiten oder Praktika. Der Modus der Zulassungsbeschränkung wird dann meistens auf der Institutshomepage und in der ersten Vorlesung bekannt gegeben. 

Wir führen leider keine Listen mit Nachhilfeangeboten oder –gesuchen. Wir empfehlen dir, in den Facebook-Jahrgangsgruppen der höheren Semestern nachzufragen. Ansonsten bietet noch das MINT-Kolleg [1] sowohl semesterbegleitende Kurse als auch Vorkurse an.

[1] https://www.mint-kolleg.kit.edu/index.php

 

 

Klausuren und mündliche Prüfungen sind Prüfungsleistungen. Sie finden normalerweise am Ende des Semesters an nur einem Tag statt. Studienleistungen sind semesterbegleitend. Pflicht-Industriepraktika, Laborpraktika und zum Beispiel die Vorleistungen für TM I/II Maschinenbau und HM I/II/III sind Studienleistungen. Zu den Studienleistungen zählen auch Prüfungen, die nicht benotet werden (Scheine). Studierende im Urlaubssemester dürfen keine Studienleistungen ablegen, Prüfungsleistungen sind aber okay.

Am besten versuchst du, dich schnellstmöglich im Sekretariat des Instituts zu melden, das die Klausur anbietet. Die Kontaktdaten findest du auf der Institutsseite meistens rechts oder du musst auf den Namen des:der Verantwortlichen (Übungsleiter:in oder Professor:in) klicken. Auf jeden Fall solltest du zur Klausur erscheinen und mit den Verantwortlichen sprechen. Manchmal sind die Institute da kulant. Allerdings haben sie keine Verpflichtung, dich noch mitschreiben zu lassen. Einige Institute schließen eine verspätete Anmeldung vorher per Ankündigung/Aushang kategorisch aus.

Dies ist nicht über das Online-Portal möglich. Du musst ein Prüfungsanmeldungsformular [1] ausfüllen (auch bekannt als "blauer Zettel") und bringst ihn zum Studierendenservice (Briefkasten). Einige Tage später kannst du ihn unterschrieben dort abholen und bringst ihn ins Sekretariat des Instituts, das die Prüfung durchführt. 
Nach der Prüfung sendet das Institut diesen Zettel dann zurück zum Studienbüro.

[1] https://www.sle.kit.edu/downloads/Sonstige/Pruefungszulassung-Erstversuc...

Nach Abschluss deines Studiums und beantragter Exmatrikulation kannst du deine Titelführungsbescheinigung im Studierendenportal abrufen. Das sollte möglich sein sobald alle Leistungen eingetragen sind. Bis das Zeugnis ausgestellt (geschweige denn überreicht) ist kann einige Zeit vergehen. Du bekommst aber Post oder wirst per Mail informiert sobald das Zeugnis fertig ist.

Das Feld "Fakultäts-/Institutsbibliothek" muss nur unterschrieben werden, wenn du einen der aufgeführten Studiengänge studierst. Für die Studiengängen an den Fakultäten Maschinenbau sowie Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik ist diese Unterschrift also nicht notwendig.

Ob für Abschlussarbeiten eine bestimmte Form vorgegeben ist hängt in erster Linie von deiner betreuenden Person bzw. deinem Institut ab. Generelle Vorschriften zum Aufbau gibt es nicht.

Wenn du alle erforderlichen Leistungen erbracht hast, wirst du zum Ende des aktuellen Semesters von Amts wegen exmatrikuliert.

EINFACHE FORMULIERUNG:

Wenn man sich für eine Prüfung anmeldet, beginnt man ein Prüfungsverfahren. Ein einmal angefangenes Verfahren kann nur mit Nichtbestehen oder Bestehen beendet werden. Das Verfahren kann nur mit Bestehen beendet werden, wenn die erste oder zweite schriftliche Prüfung bestanden wird oder die mündliche Nachprüfung bestanden wird. Bei mündlichen Prüfungen gibt es nur zwei Versuche und keine mündliche Nachprüfung. Das Verfahren ist unabhängig von weiteren Rechtsbeziehungen. Das heißt, egal ob du immatrikuliert bist oder nicht, im Urlaub, im Praktikum oder sonst irgendwas bist, alles das hat keinen Einfluss auf das Verfahren. D.h. auch nach einer Exmatrikulation läuft das Verfahren weiter. Da die mündliche Nachprüfung untrennbar zum zweiten schriftlichen Versuch gehört, führt eine Exmatrikulation nach einem nicht bestandenen zweiten schriftlichen Versuch ohne Antritt der mündlichen Nachprüfung und bestehen der mündlichen Nachprüfung zum Nichtbestehen des Prüfungsverfahrens. Exmatrikulierst du dich nach dem ersten nicht bestandenen Versuch, läuft das Verfahren weiter.

Als Prüfling hast du keinen Anspruch auf eine gewisse Vorbereitungszeit auf die mündliche Nachprüfung.

Das Datum der Beendigung des Prüfungsverfahren ist auf den Tag zu legen, an dem du endgültig bestehst oder nicht bestehst.

Das ist im Fall der mündlichen Nachprüfung der Tag der mündlichen Nachprüfung.

RECHTLICHE FORMULIERUNG:

Die mündliche Nachprüfung ist KEINE eigenständige Prüfung. Die mündliche Nachprüfung gehört untrennbar zur Wiederholungsprüfung einer in Form einer schriftlichen Prüfung abgelegten und nicht bestandenen Prüfung. Beansprucht daher ein Prüfling im Zusammenhang mit einer nicht bestandenen schriftlichen Prüfung ein ihm durch die Studien- und Prüfungsordnung  eingeräumtes Recht auf eine Wiederholungsprüfung, dann ist das einmal begonnene Prüfungsverfahren dieser Prüfung erst mit der Entscheidung über die Wiederholungsprüfung, demnach mit der Bewertung der Leistung der mdl. Nachprüfung abgeschlossen und das Prüfungsrechtsverhältnis, welches mit Zulassung eines Prüflings zur Prüfung beginnt, erst mit dem Bestehen der Prüfung oder mit dem endgültigen Nichtbestehen dieser beendet.

Folglich haben auch alle Prüflinge, die erfolglos an einem Wiederholungsversuch zu einer schriftlichen Prüfung teilnehmen, die Pflicht, „im zeitlichen Zusammenhang mit dem Termin der nicht bestandenen Prüfung“ an einer mdl. Nachprüfung teilzunehmen (vgl. § 9 Abs. 1 der RahmenO für die SPOs der BA-StG), unabhängig davon, ob sie sich in einem Urlaubssemester befinden oder noch im StG immatrikuliert sind.

Denn das Prüfungsrechtsverhältnis ist unabhängig von anderen Rechtsbeziehungen. Folglich ist es auch unabhängig vom Bestehen eines Mitgliedschaftsverhältnisses. Eine Exmatrikulation hat daher keine – wie fälschlicherweise immer wieder angenommen wird – Auswirkungen auf ein einmal begonnenes Prüfungsverfahren. Ein solches einmal begonnenes Prüfungsverfahren ist ungeachtet des Mitgliedschaftsverhältnisses zu Ende zu führen/abzuschließen. Prüflinge haben im Zusammenhang mit der mdl. Nachprüfung auch keinen Anspruch auf eine gewisse Vorbereitungszeit.

Nein, es gibt keine Mindestanzahl.
Beziehst du jedoch BAföG, müssen für eine Förderung über das 4. Semester hinaus nach dem 4. Semester 65 ECTS in CIW/BIW verbucht sein, im Maschinenbau müssen nach dem 4. Semester mindestens 11 von 14 möglichen Prüfungen bestanden oder 90 Leistungspunkte verbucht sein.

Zunächst einmal kannst du von jeder Prüfung vorher ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Bei schriftlichen Prüfungen geht das bis direkt vor der Ausgabe der Aufgabenstellung, bei mündlichen Prüfungen musst du spätestens drei Tage vorher zurücktreten. Falls du aufgrund deiner Erkrankung nicht rechtzeitig zurücktreten kannst, solltest du ärztliches Fachpersonal aufsuchen. Diese stellen dir ein Attest aus. Seit einiger Zeit wird ein sogenanntes qualifiziertes Attest gefordert. Wahrscheinlich weiß das ärztliche Fachpersonal was das ist. Dieses Attest must du bei deiner Prüfungskommission (Welcher Prüfungsausschuss ist für mich zuständig?) einreichen. Die kümmert sich dann um den Rest.

Das ist sehr unterschiedlich. Einige Institute schaffen die Korrektur innerhalb einer Woche. In vielen Fällen kann es aber durchaus acht Wochen dauern, bis die Ergebnisse fest stehen.
Vor allem in den "großen" Prüfungen (z.B. HM, TM (Maschinenbau), MKL) wird für die Korrektur sehr viel Zeit benötigt.

Die Klausurergebnisse werden auf unterschiedliche Art und weise veröffentlicht. Einige Institute hängen Listen in ihren Schaukästen aus, andere legen die Listen auf ILIAS ab, wieder andere tragen die Noten direkt in das Studierendenportal ein.

Ja, du brauchst allerdings besondere berufliche, wissenschaftliche oder künstlerische Gründe hierfür (§60 Abs. 1 Satz 3 LHG). Dieser Nachweis ist i.d.R. schwierig zu führen. Weiter Informationen findest du hier [1].

[1] http://www.sle.kit.edu/vorstudium/parallelstudium.php

Im Studierendenportal (campus.studium.kit.edu) unter Bescheinigungen→Studienverlauf in der Spalte PO-Version.

Jede schriftliche Klausur wird zweimal im Jahr angeboten, meistens einmal im Semester. (Zur Erinnerung: Die jeweilige Veranstaltung wird nur einmal im Jahr angeboten.)

Die Annahme, dass die Fachschaft die Prüfungstermine festlegen würde, stimmt so nicht. Vielmehr machen wir den Instituten Vorschläge. Erst wenn diese zustimmen und alle Hörsäle gebucht sind, können wir die Termine auf unserer Homepage veröffentlichen. Ihr findet die Klausurtermine dann auch auf den Institutsseiten und im CAS. Dies geschieht meist zu Beginn des jeweiligen Semesters.

StudiengangStudienphaseZuständige
MaschinenbauBachelor/MasterMACH PA
Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik
Bioingenieurwesen
BachelorCIW BPA
Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik
Bioingenieurwesen
MasterCIW MPA
Materialwissenschaft und WerkstofftechnikBachelor/Masterpa [punkt] matwerkatfs-fmc [punkt] kit [punkt] edu (MATWERK PA)
Mechatronik und InformationstechnikBachelor/MasterMIT PA

Schema Härtefallantrag

Einen Zweitwiederholungsantrag kann man stellen, wenn man eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast. Das ist der Fall, wenn du durch beide schriftliche Versuche und die mündliche Nachprüfung durchgefallen bist.

Wenn dein Zweitwiederholungsantrag angenommen wird, kannst du die Prüfung bei einem weiteren Versuch (das ist eine schriftliche Prüfung + eine mündliche Nachprüfung) noch bestehen.

Solltest du einen Zweitwiederholungsantrag stellen müssen, komm auf jeden Fall in die Fachschaft! Wir beraten dich.

Rechtlich gesehen verlierst du durch das endgültige Nichtbestehen den Prüfungsanspruch. Durch einen erfolgreich gewährten Zweitwiederholungsantrag wird dir dieser wieder erteilt.

Ein zweiter Zweitwiederholungsantrag in der selben Prüfung (also im Prinzip ein Drittwiederholungsantrag) ist nicht zulässig.

Hast du in einem Fach den Prüfungsanspruch verloren, so darfst du dich zunächst für keine weiteren Prüfungen anmelden. Um diesen wiederherzustellen, musst du einen Antrag stellen: im Falle einer Fristverletzung einen Fristverlängerungsantrag und im Falle einer nicht bestandenen Wiederholungsprüfung einen Antrag auf Zweitwiederholung. Bei Orientierungsprüfungen kann kein Zweitwiederholungsantrag gestellt werden! Solltet ihr einen Fristverlängerungsantrag für eine Orientierungsprüfung beantragen wollen, meldet euch davor bei den studentischen Vertretenden des PA. Mit Genehmigung dieses Antrags (und bestandener Prüfung in dem Fach) wird der Prüfungsanspruch wiederhergestellt. Dann gibt es keine weiteren Konsequenzen. Wird kein solcher Antrag gestellt, bleibt die Prüfung endgültig nicht bestanden und der Prüfungsanspruch erloschen.
Durch den Prozess des Antrages begleiten dich die studentischen Vertretenden in den Prüfungskommissionen. Um eine möglichst genaue Beratung zu diesem Thema zu erhalten, wende dich direkt an sie [1].
Du musst jedoch keinen Antrag, der zur Wiederherstellung deines Prüfungsanspruchs führen kann, stellen, dann bleibt der Prüfungsanspruch verloren. Die meisten Universitäten fordern jedoch bei der Zulassung, dass der Prüfungsanspruch in diesem oder einem artverwandten Fach nicht verloren wurde. Ob ein Studiengang artverwandt ist, entscheidet jede Fakultät und Uni selbst. Die meisten Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften fordern keinen intakten Prüfungsanspruch bei der Einschreibung. Wenn du an einer solchen Hochschule einen Bachelor in dem Fach, in dem du den Prüfungsanspruch verloren hast, abschließt, wird er wiederhergestellt und eine Einschreibung an Universitäten ist wieder möglich.
Am KIT sind MACH und MIT artverwandt, sowie CIW und BIW .  Falls du von einer anderen Uni zu uns ans KIT wechseln möchtest und an dieser Uni in einem Fach den Prüfungsanspruch verloren hast, wende dich bitte an die jeweilige Prüfungskommission.

Der Prüfungszeitraum endet je nach Semester entweder am 31.03. oder 30.09.

Solltest du erst nach diesem Zeitraum fertig werden, musst du dich zurückmelden.
Wir empfehlen allgemein eine Rückmeldung, auch wenn du voraussichtlich knapp vor Ende des Prüfungszeitraums fertig wirst, um bei eventuellen Verlängerungen etc. abgesichert zu sein. Die Gebühren lassen sich größtenteils zurückerstatten, falls die Arbeit doch schnell genug fertig wird.

Erstmal ruhig bleiben und das hier lesen:

Die rechtliche Lage sieht wie folgt aus: Mit dem Nichtbestehen der mündlichen Nachprüfung gilt eine Prüfung als endgültig nicht bestanden. Das heißt, dass du auch den Prüfungsanspruch in dem Fach verlierst. Wenn du einen gut begründeten Zweitwiederholungsantrag stellst, kann dein Prüfungsanspruch aber auch wiederhergestellt werden. 

Zweitwiederholungsanträge sind an den zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. Unten findest du die entsprechenden E-Mail-Adressen der studentischen Vertreter:innen (in jeder Prüfungskommission ist auch ein:e Fachschaftler:in dabei). Die studentischen Vertreter:innen werden dir dann detailliert und auf deinen Fall abgestimmt erklären, was du nun tun musst. Oft empfiehlt sich ein Treffen in der Fachschaft.

Die studentischen Vertreter:innen erreichst dü über das Kontaktformular.

Du musst innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Exmatrikulationsbeschreibung Widerspruch beim Studienbüro einlegen. Nach Zahlen der Semestergebühr und eventuellen Mahngebühren für das vergessene Rückmelden wirst du wieder immatrikuliert.

Ein Urlaubssemester pausiert euer Studium um bis zu zwei Semester, wenn ihr zum Beispiel wegen einer Krankheit nicht am Studium teilnehmen könnt. Urlaubssemester gibt es nur auf begründeten Antrag. Als Begründung gelten:

  • Krankheit (psychisch sowie physisch) 
  • freiwillige praktische Tätigkeit die dem Studienziel dient
  • Studium an einer ausländischen Hochschule
  • Bufdi, FSJ, FÖJ
  • Mutterschutz/Elternzeit
  • sonstige wichtige Gründe (z.B. Pflege eines nahen Verwandten)

Während der Beurlaubung ist euer Fachsemesterzähler angehalten, ihr dürft keine Studienleistungen ablegen. Prüfungsleistungen sind aber erlaubt mit Ausnahme von Bachelor-, Master- oder anderen Abschlussarbeiten sowie Prüfungsleistungen, die studienbegleitend während des Semesters erbracht werden. (Zum Unterschied zwischen den beiden Begriffen "Studienleistung" und "Prüfungsleistung" gibt es eine andere FAQ) Weitere Infos und Informationen zur Antragstellung findet ihr hier: https://www.sle.kit.edu/imstudium/beurlaubung.php

Eine Prüfung darfst du einmal schriftlich wiederholen. Solltest du auch das nicht bestehen, folgt eine mündliche Nachprüfung (Rechtlich gesehen sind schriftliche Wiederholung und mündliche Nachprüfung eine Prüfung).

Wenn auch das nicht reicht, besteht die Möglichkeit einen Zweitwiederholungsantrag (früher auch Härtefallantrag oder Rektorantrag) zu stellen. Dadurch hast du die Möglichkeit EINE weitere Prüfung im betreffenden Fach abzulegen (also schriftlich+mündlich).

Für Orientierungsprüfungen kann kein Zweitwiederholungsantrag gestellt werden!

Bescheinigungen und Formulare

Vorgefertigt gibt es das nicht. Eventuell kann dein Prüfer dir eine Bescheinigung ausstellen.

Die ECTS-Noten werden momentan nicht berechnet. An dein Zeugnis ist jedoch eine Tabelle mit den Durchschnittsnoten der letzten paar Jahrgänge angehängt.
Gegen Gebühr kannst du dir im Studierendencenter eine Einstufung erstellen lassen.

Das Studierendencenter kann dir einen solchen ausstellen. Gehe dafür einfach in den Öffnungszeiten [1] zum Welcome Desk.

[1] https://www.sle.kit.edu/wirueberuns/studierendenservice_oeffnungszeiten.php

Mit einer 4.0-Bescheinigung bestätigt der Prüfer, dass die erbrachte Leistung auf jeden Fall bestanden ist. Dies ist noch nicht die endgültige Note. Die Bescheinigung ist dafür da, schon vor dem Ende des Korrekturprozesses (Korrektur + Einsicht + Eintragen ins Studiportal) ein Nachweis über die Leistung benötigt wird, beispielsweise für eine Bewerbung zum Master. Wenn eine solche benötigt wird, einfach den zuständigen Prüfer anschreiben und den Grund erklären.

Prüfungsvorbereitung

Ja. Die Lösungen werden uns zusammen mit den Klausuren direkt von den Instituten geschickt. 

Trotz Nachfrage stellen uns einige Institute aus verschiedenen Gründen keine Klausuren zur Verfügung. Deshalb können wir euch nur empfehlen, dass ihr euch mit euren Kommilitonen zusammensetzt und die Ergebnisse vergleicht. Ihr könnt auch Studierende aus dem höheren Semester fragen oder schaut mal auf Studydrive und Studocu.

Aus urheberrechtlichen Gründen ist es und nicht erlaubt die Klausuren digital herauszugeben. 
Wenn du Altklausuren brauchst, aber nicht selber nach Karlsruhe kommen kannst, frag doch einfach einen Freund oder eine Freundin, ob sie dir die Klausursammlung per Post schicken kann.

Nein, aus urheberrechtlichen Gründen können wir die Prüfungsprotokolle leider nur in gedruckter Form ausgeben. Du kannst jedoch gerne einen Freund/eine Freundin fragen, ob er/sie die Prüfungsprotokolle für dich abholt und per Post oder als Scan zuschickt.