Studentische Interessenvertretung
 

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Soll ich mich zurückmelden, wenn meine Abschlussarbeit in das folgende Semester reicht?

Der Prüfungszeitraum endet je nach Semester entweder am 31.03. oder 30.09.

Solltest du erst nach diesem Zeitraum fertig werden, musst du dich zurückmelden.
Wir empfehlen allgemein eine Rückmeldung, auch wenn du voraussichtlich knapp vor Ende des Prüfungszeitraums fertig wirst, um bei eventuellen Verlängerungen etc. abgesichert zu sein. Die Gebühren lassen sich größtenteils zurückerstatten, falls die Arbeit doch schnell genug fertig wird.

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