Studentische Interessenvertretung
 

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Was ist ein Urlaubssemester und wie bekomme ich das?

Ein Urlaubssemester pausiert euer Studium um bis zu zwei Semester, wenn ihr zum Beispiel wegen einer Krankheit nicht am Studium teilnehmen könnt. Urlaubssemester gibt es nur auf begründeten Antrag. Als Begründung gelten:

  • Krankheit (psychisch sowie physisch) 
  • freiwillige praktische Tätigkeit die dem Studienziel dient
  • Studium an einer ausländischen Hochschule
  • Bufdi, FSJ, FÖJ
  • Mutterschutz/Elternzeit
  • sonstige wichtige Gründe (z.B. Pflege eines nahen Verwandten)

Während der Beurlaubung ist euer Fachsemesterzähler angehalten, ihr dürft keine Studienleistungen ablegen. Prüfungsleistungen sind aber erlaubt mit Ausnahme von Bachelor-, Master- oder anderen Abschlussarbeiten sowie Prüfungsleistungen, die studienbegleitend während des Semesters erbracht werden. (Zum Unterschied zwischen den beiden Begriffen "Studienleistung" und "Prüfungsleistung" gibt es eine andere FAQ) Weitere Infos und Informationen zur Antragstellung findet ihr hier: https://www.sle.kit.edu/imstudium/beurlaubung.php

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