Studentische Interessenvertretung
 

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Ich habe mich nicht zurückgemeldet und wurde nun exmatrikuliert. Kann man da noch was machen?

Du musst innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Exmatrikulationsbeschreibung Widerspruch beim Studienbüro einlegen. Nach Zahlen der Semestergebühr und eventuellen Mahngebühren für das vergessene Rückmelden wirst du wieder immatrikuliert.

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