Studentische Interessenvertretung
 

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Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?

Eine Prüfung darfst du einmal schriftlich wiederholen. Solltest du auch das nicht bestehen, folgt eine mündliche Nachprüfung (Rechtlich gesehen sind schriftliche Wiederholung und mündliche Nachprüfung eine Prüfung).

Wenn auch das nicht reicht, besteht die Möglichkeit einen Zweitwiederholungsantrag (früher auch Härtefallantrag oder Rektorantrag) zu stellen. Dadurch hast du die Möglichkeit EINE weitere Prüfung im betreffenden Fach abzulegen (also schriftlich+mündlich).

Für Orientierungsprüfungen kann kein Zweitwiederholungsantrag gestellt werden!

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