Studentische Interessenvertretung
 

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FAQ

On this page you will find answers to frequently asked questions that we receive by e-mail. So if you read carefully, you may save yourself the trouble of writing an e-mail. And if you don't find anything or not enough, you can still reach us by phone or e-mail.

Some of the deadlines and provisions in our FAQ may have changed due to the current corona pandemic. So there may be some deviations. If you are unsure about deadlines, feel free to contact us via the Kontaktformular. We are always available for questions and happy to help! You can also find current information on the KIT website.

MACH

Allgemein

Für die Unterschiedlichen Studiengänge und Prüfungsordnungen gelten hier unterschiedliche Regelungen:

 - Bachelor SPO 2015: Wiederholung spätestens im übernächsten Prüfungszeitraum

 - Bachelor SPO 2023: Keine Wiederholungsfrist, trotzdem sinnvoll zeitnah die Prüfung zu wiederholen

 - Master SPO 2015: Wiederholung spätestens im übernächsten Prüfungszeitraum

Die Formulierung "innerhalb eines Jahres" kann gleichbedeutend zu "spätestens im übernächsten Prüfungszeitraum" verstanden werden, der konkrete Prüfungstermin innerhalb eines Prüfungszeitraums wird hierbei in der Praxis nicht im Speziellen nachgeprüft.
Weiterhin müssen Orientierungsprüfungen im Bachelorstudiengang spätestens im Prüfungszeitraum des zweiten Fachsemesters das erste Mal geschrieben werden und spätestens im Prüfungszeitraum des dritten Fachsemesters bestanden werden. Für Auflagenprüfungen im Master gelten die Fristen auf dem Zulassungsbescheid.

Das geht ganz einfach: Melde dich im Campus-Portal (campus.studium.kit.edu) an. Oben rechts auf der Seite steht die Studiengangskennung im Reiter Studiengang. Die Jahreszahl am Ende gibt die SPO-Version an.

Als Schlüsselqualifikationen können laut Modulhandbuch Vorlesungen des ZAK, HOC und Sprachenzentrums gewählt werden. Da dieses Modul die Soft Skills ausbilden soll, werden in der Regel keine außerplanmäßigen Leistungen am KIT zugelassen. Auslandsleistungen, die diesen Charakter haben, werden meist ohne Probleme anerkannt.

Wir können uns hierbei auf zwei Papiere berufen, das Eckpunktepapier zur Gestaltung von Bachelor- und Masterstudiengängen am KIT und die Richtlinien der Fakultät Maschinenbau. Aus dem Eckpunktepapier [1] (Abschnitt 3.4.5): „Die Bewertungskriterien sowie die Notenskala zu einer Prüfung sind den Studierenden offenzulegen. Dies sollte im Falle schriftlicher Prüfungen i.d.R. während der Einsichtstermine erfolgen. Im Falle mündlicher Prüfungen erfolgt dies i.d.R. direkt im Anschluss an die Prüfung.“ Die Richtlinie der Fakultät Maschinenbau [2] gibt Kriterien für eine ordnungsgemäße Klausureinsicht an.

Folgende Punkte sollten also bei einer Klausureinsicht mindestens gelten:

  • Der Termin muss rechtzeitig bekanntgegeben werden.
  • Man muss Fragen zur Korrektur stellen dürfen.
  • Es sollten genügend Aufgabenverantwortliche anwesend sein, um diese Fragen auch schnell zu beantworten.
  • Es handelt sich um eine Möglichkeit zur Überprüfung der Korrektur, d.h. nicht nur Akteneinsicht.
  • Es muss eine Notenskala ausgegeben werden.

Weiterhin ist es wünschenswert, eine Musterlösung auszulegen. Entspricht eine Klausureinsicht nicht deinen Erwartungen? Komm in der Fachschaft vorbei. Wir bemühen uns, eine Lösung mit den Dozenten zu finden.

[1] Eckpunktepapier (Nur KIT-Netz!) 
[2] Richtlinien zur Klausureinsicht StuKo 2012

Nach der letzten Prüfungsleistung kannst du noch bis zum Ende des Semesters immatrikuliert bleiben. Stichtage sind der 31.03. und der 30.09.

Die Exkursionswoche bezeichnet die Pfingstwoche, in der Institute für höhere Semester in ihren weiterführenden Vorlesungen gezielt Exkursionen anbieten. Diese dauern einen oder mehrere Tage.

Wer an einer Exkursion teilnehmen möchte, muss sich dafür anmelden. Nähere Informationen dazu geben die Institute online oder in den entsprechenden Vorlesungen bekannt.

Aufgrund der Exkursionen fallen in der Pfingstwoche viele Vorlesungen aus, besonders im Wahlbereich. Seit dem Sommersemester 2021 ist die Pfingstwoche offiziell vorlesungsfrei [1].

[1] https://www.sle.kit.edu/imstudium/termine-fristen.p

 

Ja. Es können weitere Prüfungen als Zusatzleistungen mit dem blauen Zettel [1] beim Studienbüro angemeldet werden.

  • SPO (2015): maximal 30 LP möglich. Außerdem gibt es neben dem Zusatzkonto ein Mastervorzugskonto, in dem ebenfalls maximal 30 LP möglich sind. Wenn man eine Masterprüfung vorziehen möchte, ist in der neuen Bachelor-SPO also das Mastervorzugskonto zu verwenden. Die Übertragung der Vorzugsleistung in den Master hat ebenfalls innerhalb des ersten Mastersemesters zu erfolgen.

Damit eine Zusatzleistung auch im Abschlusszeugnis aufgeführt wird, muss dies beim Studienbüro beantragt werden.

[1] https://www.sle.kit.edu/downloads/Sonstige/Pruefungszulassung-Erstversuc...

Der Prüfungsausschuss kann dir diese Bescheinigung ausstellen. Alle Informationen findest du in unserem Infoblatt.

Falls du mit deinem Plan die Höchststudiendauer (Bachelor (SPO 2015): 9 Semester, Bachelor (SPO 2023): 10 Semester, Master: 7 Semester) überschreitest, solltest du zudem beachten, dass du einen Fristverlängerungsantrag stellen musst. Erst nach einer Genehmigung der Fristverlängerung kann dir eine Bescheinigung über das voraussichtliche Studienende ausgestellt werden.

  • Du hast die Maximalstudiendauer überschritten und möchtest dich nochmal zurückmelden.
  • Du hast Zulassungsauflagen (Praktikum im Master) oder Orientierungsprüfungen (Bachelor) nicht fristgerecht absolviert.
  • Du hast den Prüfungsanspruch verloren.

Sollte dies auftreten, melde dich gerne direkt bei uns in der Fachschaft. Wir versuchen, gemeinsam eine Lösung für das Problem zu finden.

Erst einmal: Keine Panik! 
Endgültig durchgefallen heißt, dass du durch beide schriftliche Versuche sowie die mündliche Nachprüfung (bei mündlichen Prüfungen: beide mündlichen Versuche) gefallen bist. In diesem Fall hast du deinen Prüfungsanspruch im Maschinenbau am KIT verloren. Bist du aus Gründen durch die Prüfung durchgefallen, welche du nicht selbst zu vertreten hast, kannst du einen Zweitwiederholungsantrag stellen. Wie du einen solchen Antrag verfasst, findest du auf dem Infoblatt in unserem Downloadbereich [1]. Wenn du einen Beratungstermin in der Fachschaft vereinbarst, ist es hilfreich, wenn du schonmal einen ersten Entwurf für den Antrag mitbringst. 
Wenn der Antrag genehmigt wird, ist dein Prüfungsanspruch wiederhergestellt. Du hast nun einen weiteren Versuch, die Prüfung zu bestehen (schriftlicher Versuch + mündliche Nachprüfung / mündliche Prüfung). 
Wichtig: In Orientierungsprüfungen ( SPO 2015: HM I, TM I/II) kann kein Zweitwiederholungsantrag gestellt werden! 

[1] https://www.fs-fmc.kit.edu/downloads

Das findest du am schnellsten heraus, indem du dich im Campus-Portal [1] anmeldest und auf Prüfungen -> Prüfungsanmeldung klickst. Oben auf der Seite ist ein Hinweis aufgeführt, z.B. "Ihre auf dieser Seite dargestellten Studiengänge werden in CAS Campus verwaltet."

Als Faustregel: Alle Studis, die ihr Bachelorstudium ab WS18/19 oder ihr Masterstudium ab SoSe2019 aufgenommen haben, werden in "Campus" verwaltet.

[1] https://campus.studium.kit.edu

Im Bachelor beträgt die Maximalstudiendauer 9 Semester, im Master 7 Semester. Sollte das nach deiner aktuellen Studienplanung nicht reichen, musst du bis zum Beginn des anschließenden Semesters einen Fristverlängerungsantrag stellen. Wie das geht, findest auf dem Infoblatt in unserem Downloadbereich [1]. Zur Beratung kannst du dich gerne an die studentischen Vertretenden im Prüfungsausschuss wenden. Die Kontaktadresse findest du im Infoblatt [1]. Dabei ist es hilfreich, wenn du schonmal einen ersten Entwurf für den Antrag formulierst. Anschließend kannst du diesen den studentischen Vertretenden schicken oder direkt einen Beratungstermin ausmachen, um weitere Tipps zum Antrag zu bekommen, bevor du ihn beim Prüfungsausschuss einreichst.

[1] https://www.fs-fmc.kit.edu/downloads

Man erhält seinen Bachelor- bzw. Masterabschluss "mit Auszeichnung" (with distiction), wenn man insgesamt einen Schnitt von 1.2 oder besser hat und eine 1.0 in der Abschlussarbeit.

Bachelor (außer Schwerpunkt)

Unabhängig von deiner Einstufung musst du alle Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium ab dem ersten Semester erfolgreich abschließen. Du hast jedoch die Möglichkeit, dir Leistungen aus deinem früheren Studium anerkennen zu lassen, sofern die/der Fachvertretende zustimmt. Dann musst du diese nicht mehr am KIT belegen. Dazu gehst du am besten so vor:

 

  1. Finde im Modulhandbuch [1] die Veranstaltung, die du dir anerkennen lassen möchtest, und die zuständige Person (Prof. oder Dozentin/Dozent)
  2. Stelle deutsch- oder englischsprachige Informationen deiner bereits geprüften Fächer aus deinem vorherigen Studium zusammen (Beschreibung des behandelten Lehrstoffs, Lernziele, ..)
  3. Fülle für jede Lehrveranstaltung, die du dir anerkennen möchtest, einen Antrag [2] aus und gebe ihn zusammen mit den Informationen und deinem Prüfungsergebnis bei der zuständige Person (Prof. oder Dozentin/Dozent)  ab. Am besten schreibst du dieser davor eine E-Mail und fragst, ob du die Anerkennung mit ihr besprechen kannst. Wenn sie die Inhalte deiner erbrachten Leistung als ausreichend bzw. gleichwertig einschätzt, stimmt sie der Anerkennung zu und unterschreibt dein Formular. Die restliche Anerkennung wird intern erledigt, das Ergebnis wird dir am Ende mitgeteilt.

Beachte, dass die Anerkennung nur innerhalb des ersten Semesters möglich ist.


[1] http://www.mach.kit.edu/1572.php
[2] https://www.mach.kit.edu/download/MACH/Antrag-auf-Anerkennung.pdf

 - SPO (2015): Die Orientierungsprüfungen sind HM1, TM1 und TM2.

 - SPO (2023): Die Orientierungsprüfungen sind HM1, TM1

Diese Prüfungen sind bis zum Ende des Prüfungszeitraums des zweiten Fachsemesters erstmalig abzulegen. Wer die Orientierungsprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Ende des Prüfungszeitraums des dritten Fachsemesters nicht bestanden hat, verliert den Prüfungsanspruch im Studiengang, es sei denn, die Fristüberschreitung ist nicht selbstverschuldet. In diesem Fall mus beim Prüfungsausschuss ein Fristverlängerungsantrag gestellt werden. Eine zweite Wiederholung der Orientierungsprüfung ist ausgeschlossen.

Bachelorarbeit

Prinzipiell ja, aber die Bachelorarbeit muss von einem Professor der Fakultät Maschinenbau betreut werden. Effektiv heißt das, dass ein Professor der Fakultät Maschinenbau das Anmeldeformular unterschreiben muss und auch das letzte Wort bei der Notengebung hat. Dies gilt sowohl für Bachelorarbeiten in Unternehmen als auch an Instituten anderer Fakultäten.

Bei Abschlussarbeiten an anderen Fakultäten (Informatik, Elektrotechnik, CIW, ...) ist es meistens recht einfach, einen Maschinenbau-Prof zu finden, der die Arbeit offiziell betreut. Für Abschlussarbeiten in Unternehmen gibt es weitere Informationen im FAQ-Eintrag zu externen Abschlussarbeiten.

Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt drei Monate. Diese kann um einen Monat mit einem begründeten Antrag, den dein*e Betreuer*in unterschrieben hat, beim Prüfungsausschuss verlängert werden. Gründe sind beispielsweise Krankheit, Verzögerung bei Lieferteilen, Probleme am Prüfstand usw. Weitere Infos findest du in unserem Downloadbereich.

Bitte achte zu Beginn deiner Arbeit darauf, dass der Umfang tatsächlich auf drei Monate ausgelegt ist und die Arbeit direkt angemeldet wird. Ansonsten bist du erst einmal nicht versichert und musst womöglich wesentlich mehr Bearbeitungszeit aufbringen.

Eine Verlängerung um mehr als einen Monat ist nur unter besonderen Umständen möglich!

SPO (2015)

Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist, dass man Modulprüfungen im Umfang von 120 LP erfolgreich abgelegt hat. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag (siehe SPO § 14).

Der stressfreieste Weg ist, einen Professor zu finden, der auf deinem Interessensgebiet Kontakte in die Industrie hat. Dann wird dich dieser Professor in der Regel auch von Seiten der Universität betreuen. Falls das keine Option ist oder du zu einer bestimmten Firma willst, lohnt es sich frühzeitig - auf jeden Fall aber vor Unterzeichnung eines Vertrags – einen Professor an der Uni zu suchen, der deine Arbeit begleitet und auch bei der Ausarbeitung der Aufgabenstellung und der Festlegung der Randbedingungen beteiligt ist.

Die meisten Professoren haben wenig Interesse an einer Arbeit, die sie nachher nur in geschwärzter Form lesen dürfen. Bitte sei dir außerdem bewusst, dass Industrieunternehmen keine Prüfer sind und für eine Abschlussarbeit immer ein Prüfer an der Uni benötigt wird und formal auch nur dieser die Aufgabenstellung festlegen darf.

Manchmal ist es auch möglich, zu einer gegebenen Aufgabenstellung aus der Industrie einen Betreuer an einer anderen Fakultät zu finden. In diesem Fall wird es deutlich einfacher sein, einen Maschinenbau-Professor zur Betreuung zu überreden.

 

Bei der Anmeldung wird lediglich ein Arbeitstitel festgelegt. Es kommt sehr häufig vor, dass dieser bei der Abgabe nochmal angepasst wird.

Es gibt keine Frist für die Anmeldung der Bachelorarbeit. Trotzdem Maximalstudiendauer beachten!

Bachelor-Master-Übergang

SPO (2015):

30 LP (Mastervorzugskonto), außerdem können Zusatzleistungen im Umfang von 30 LP erbracht werden, die aber nicht als Mastervorzug vorgesehen sind.

Im Campus Portal (CAS) kannst du in deinen Prüfungsanmeldungen und -abmeldungen ganz unten unter "Mastervorzug" die Erfolgskontrollen in deine Leistungsübersicht speichern. Danach kannst du selbst die angegebenen Prüfungen anmelden, diese werden dann als Mastervorzug auch verbucht. Sollte deine gewünschte Prüfung nicht aufgelistet sein, wende dich bitte per Mail an campusatmach [punkt] kit [punkt] edu [1]. Die Prüfung wird dann in deinem Mastervorzug im CAS angezeigt und du kannst dich wie gewohnt für die Prüfung anmelden.

Wenn du in den Master wechselst, kannst du dir die Prüfungen im ersten Mastersemester anerkennen lassen. Dazu füllst du das Formular zum Übertrag von Leistungen aus dem BAchelor in den MAster aus (dieses findest du auch unter [1] ) und schickst es an campusatmach [punkt] kit [punkt] edu .

[1] https://www.mach.kit.edu/4235.php

Der Prüfungsmodus muss derselbe sein, wie du ihn im Master anerkennen lassen möchtest. Das heißt mündliche Prüfungen müssen auch mündlich geprüft werden, schriftliche müssen schriftlich geprüft werden, jeweils mit den Leistungspunkten, wie sie später angerechnet werden müssen/sollen.

Der Bachelor kann auch erfolgreich abgeschlossen werden, wenn man einen Fehlversuch in einer Vorzugsleistung hat. Der Fehlversuch wird nicht mit in den Master übertragen, d.h. man beginnt die Prüfung im Master von neuem (bei schriftlichen Prüfungen: zwei schriftliche Versuche + mündliche Nachprüfung). Im Zeugnis wird der Fehlversuch dann nicht aufgeführt. Im ausführlichen Transkript, das zusammen mit dem Zeugnis ausgehändigt wird, werden nicht bestandene Zusatz-/Vorzugsleistungen jedoch aufgeführt.

Nein, das ist nicht zwingend, auch nicht, wenn du diese in einem dezidierten „Mastervorzugskonto“ (neue SPO) eintragen hast lassen. Es wird auch nichts automatisch angerechnet, Prüfungen, die du nicht übertragen willst, gibst du einfach nicht auf dem Form

Mechatronik SPO 2012:

Ja, der Bachelor Mechatronik nach SPO 2012 erfüllt die Zulassungsvoraussetzungen für den Master Maschinenbau. Es empfiehlt sich aber, die Wahlpflicht- und Wahlfächer am Bachelor Studiengang Maschinenbau zu orientieren.

Mechatronik SPO 2016:

Eine direkte Zulassung zum Master Maschinenbau ist nicht möglich, da die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden und auch durch entsprechendes Ausrichten des Wahlbereichs nur schwer zu erreichen sind (Werkstoffkunde I+II für Maschinenbau, Strömungslehre I+II, Thermodynamik I+II, MKL 3/4, Betriebliche Produktionswirtschaft).
Der entsprechende Weg führt somit über den Zulassungstest für den Master Maschinenbau. 

Maschinenbau SPO 2015:

Ja, der Bachelor Maschinenbau erfüllt die Zugangsvoraussetzungen für den Master Mechatronik.

Durch Bestehen der Aufnahmeprüfung kann eine Zulassung zum Master in Maschinenbau erhalten werden, auch wenn die für eine direkte Zulassung notwendigen Zugangsvoraussetzungen  nach § 5 der Zugangssatzung [1] nicht erfüllt werden. Dies könnte der Fall sein für Bewerber von anderen Universitäten und Hochschulen aus dem In- und Ausland, Bewerber mit einem Bachelorabschluss Maschinenbau am KIT erfüllen die Voraussetzungen und müssen daher den Test nicht ablegen. 

Da der Bescheid über eine direkte Zulassung mitunter erst nach dem Ende der Anmeldefrist für die Aufnahmeprüfung eintrifft empfehlen wir allen externen Bewerbern, sich für die Aufnahmeprüfung anzumelden. Das Nichtbestehen der Prüfung beeinflusst eine eventuell ausgesprochene direkte Zulassung nicht. 

[1]: https://www-2.mach.kit.edu/srmach/xzul/doc/2017_AB_068.pdf

Ja. Vergleiche auch unseren Bachelor-Master Übergangsleitfaden im Downloadbereich [1] und Studierendenservice [2].

[1] https://www.fs-fmc.kit.edu/downloads
[2] https://www.sle.kit.edu/nachstudium/masterbewerbung-intern.php

Ja, du kannst dann unter Vorbehalt zugelassen werden. Dafür müssen mindestens 150 ECTS verbucht sein. Du solltest in der Bewerbung deutlich machen, dass du deinen Bachelor voraussichtlich abschließt:

  • Wenn bei schriftlichen Prüfungen das Ergebnis noch nicht vorliegt oder der Prüfungstermin nach der Bewerbungsfrist liegt, genügt bei der Masterbewerbung ein Nachweis über die Prüfungsanmeldung aus dem Campus-Portal.
  • Bei mündlichen Prüfungen und der Bachelorarbeit solltest du einen formlosen Zettel beilegen, dass du beabsichtigst, diese im Prüfungszeitraum abzulegen.

Auf jeden Fall müssen alle Prüfungen inkl. der Bachelorarbeit bis zum Ende des Prüfungszeitraum abgelegt werden. Wenn die Noten zu Begin des Masters noch nicht festehten, muss das erfolgreiche Bestehen der Prüfung bis 4 Wochen nach Semesterbegin nachgerreicht werden.

Die inhaltlichen Rahmenbedingungen zur Aufnahmeprüfung sind in Abschnitt 4.2 der Anlage 1 der Zugangssatzung [1] geregelt und orientieren sich an den im Bachelorstudiengang vermittelten Grundkenntnissen. Empfehlenswert ist also die Wiederholung der Grundvorlesungen. Die Fachschaft hat zusammen mit Teilnehmern der Prüfung eine Auswahl von Fragen erstellt, die eine Abschätzung der Art und des Umfangs der abgeprüften Themen ermöglichen sollen. Dieses Dokument ist im Download-Bereich [2]  zu finden. Nach einer Änderung der Zugangssatzung von 2019 gilt die Aufnahmeprüfung als bestanden, wenn mehr als 50 Punkte erreicht werden.

[1]: https://www-2.mach.kit.edu/srmach/xzul/doc/2017_AB_068_Anlage.pdf

[2]: https://www.fs-fmc.kit.edu/sites/default/files/downloads/ZulassungstestMACH_Aufgaben.pdf

Master (außer Schwerpunkt)

Im Master Maschinenbau ist es möglich, eine sog. Vertiefungsrichtung zu wählen. Standardmäßig wählt man die Vertiefungsrichtung "Allgemeiner Maschinenbau".

Die Konsequenzen, die sich aus einer abweichenden Wahl ergeben, sind:

  • Die gewählte Vertiefungsrichtung steht auf dem Masterzeugnis
  • Man ist in der Wahl Schwerpunkte und der Lehrveranstaltungen im „Wahlpflichtfach“ (alte SPO) bzw. „Grundlagen und Methoden der Vertiefungsrichtung“ (neue SPO) eingeschränkt (siehe Modulhandbuch).

Solltest du mit deiner Wahl unzufrieden sein, kannst du auch die Vertiefungsrichtung wechseln.

Im HIS-POS-System:

Auf dem Formular zur Anmeldung des Schwerpunktes muss die gewünschte Vertiefungsrichtung angegeben werden. Eine Übersicht der wählbaren Schwerpunkte in den einzelnen Vertiefungsrichtungen kann im Modulhandbuch gefunden werden.

Im Campus-System:

Die Vertiefungsrichtung kann direkt online gewählt werden.
 

 

Die Vertiefungsrichtung kann gewechselt werden, wenn keine der bereits absolvierten Studien- und Prüfungsleistung gegen Voraussetzungen für die neue Vertiefungsrichtung verstößt. Dabei sind die Schwerpunkte und das „Wahlpflichtfach“ (alte SPO) bzw. die „Grundlagen und Methoden der Vertiefungsrichtung“ (neue SPO) relevant. Es ist ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen, am besten per E-Mail.

§5 (2) SPO 2016:

Sofern Wahlmöglichkeiten bestehen, müssen Studierende, um zu einer Prüfung in einem bestimmten Modul zugelassen zu werden, vor der ersten Prüfung in diesem Modul mit der Anmeldung zu der Prüfung eine bindende Erklärung über die Wahl des betreffenden Moduls und dessen Zuordnung zu einem Fach abgeben. Auf Antrag des/der Studierenden an den Prüfungsausschuss kann die Wahl oder die Zuordnung nachträglich geändert werden. Sofern bereits ein Prüfungsverfahren in einem Modul begonnen wurde, ist die Änderung der Wahl oder der Zuord-nung erst nach Beendigung des Prüfungsverfahrens zulässig; dies gilt nur für Prüfungsleistungen.

Auf Antrag ist dies also durchaus möglich, allerdings benötigst du dafür gute Gründe - z.B. dass die Klausurtermine ungünstig liegen und du deswegen im ursprüglichen Modul eine andere Prüfung machen willst, weil sich sonst dein Studium verlängern würde, oder dass du im ursprünglichen Modul etwas aus dem Ausland anerkennen möchtest, und deswegen dort Platz machen möchtest.

Nicht möglich ist die Verschiebung, um die Gesamtnote zu verbessern. Insbesondere werden Anträge, die eine Prüfung in die Zusatzleistungen schiebt, im Regelfall abgelehnt.

Nein – Wenn eine Lehrveranstaltung geprüft und im Modul eingetragen ist, ist ein nachträgliches Streichen nicht mehr möglich.

Nein, du musst lediglich einen der mit "p" markierten Schwerpunkte belegen.

In folgenden Modulen kann eine außerplanmäßige Lehrveranstaltung belegt werden, sofern die Veranstaltung weitgehend zum Maschinenbau passt und die Leistungspunktezahl mindestens dem Modul entspricht (Prüfung muss in entsprechendem Umfang erfolgen):

  • Beide Wahlpflichtmodule (SPO 2015)
  • Bemerkung: Die „Grundlagen und Methoden der Vertiefungsrichtung“ (SPO 2015) können nicht außerplanmäßig belegt werden.

In folgenden Modulen kann eine außerplanmäßige Lehrveranstaltung belegt werden, sofern der Modulverantwortliche zustimmt und die Leistungspunktezahl mindestens dem Modul entspricht (Prüfung muss in entsprechendem Umfang erfolgen):

  • Wahlpflichtmodul Wirtschaft/Recht (SPO 2015)
  • Wahlpflichtmodul Nat/Inf/Etit (SPO 2015)
  • Schwerpunkte bei Zustimmung des Schwerpunktverantwortlichen

Die Formulare sind auf der Seite des Prüfungsausschusses [1] zu finden. Dabei ist bei Prüfungsleistungen (benotete Leistungen) folgende Reihenfolge zu beachten

  1. Unterschrift und Stempel vom Dozent
  2. Falls erforderlich: Unterschrift und Stempel vom Modulverantwortlichen
  3. Unterschrift und Stempel vom Prüfungsausschuss (Einwurf in Dekanatsbriefkasten und Abholen im Dekanatssekretariat nach etwa drei Werktagen, oder direkt in PA2 Sprechstunde unterschreiben lassen)
  4. Formular im Studienbüro abgeben. Dann sollte die Leistung online eingetragen werden und angemeldet werden können. Bei Problemen an die Serviceplätze im Studienbüro wenden.

Studienleistungen (unbenotete Leistungen) können nicht direkt im Studienbüro angemeldet werden. Daher entfällt der 4. Punkt. Stattdessen muss die Prüfung in direkter Absprache (i.d.R. schriftliche Erklärung) beim Institut angemeldet werden. Das Institut stellt nach Bestehen der Prüfung einen Schein aus, der zusammen mit dem Formular [1] bei den Serviceplätzen im Studienbüro abgegeben werden kann. Dort wird die Leistung dann direkt eingetragen.
 

[1] https://www.mach.kit.edu/4235.php

 

Da Auflagen wie Orientierungsprüfungen handzuhaben sind, erlischt mit Nichterbringen dein Prüfungsanspruch. Um diesen wiederherzustellen ist ein Fristverlängerungsantrag nötig. Ein Infoblatt hierzu findest du im Downloadbereich auf unserer Homepage [1]. Solltest du hierzu Beratung brauchen, kannst du dich gerne an uns wenden.

[1] https://www.fs-fmc.kit.edu/downloads

Masterarbeit

Bei der Anmeldung wird lediglich ein Arbeitstitel festgelegt. Es kommt sehr häufig vor, dass dieser bei der Abgabe nochmal angepasst wird.

Prinzipiell ja, aber die Masterarbeit muss von einem Professor der Fakultät Maschinenbau betreut werden. Effektiv heißt das, dass ein Professor der Fakultät Maschinenbau das Anmeldeformular unterschreiben muss und auch das letzte Wort bei der Notengebung hat. Dies gilt sowohl für Masterarbeiten in Unternehmen als auch an Instituten anderer Fakultäten.

Bei Abschlussarbeiten an anderen Fakultäten (Informatik, Elektrotechnik, CIW, ...) ist es meistens recht einfach, einen Maschinenbau-Prof zu finden, der die Arbeit offiziell betreut. Für Abschlussarbeiten in Unternehmen gibt es weitere Informationen im FAQ-Eintrag zu externen Abschlussarbeiten.

 

Die maximale Bearbeitungsdauer der Masterarbeit beträgt 6 (SPO 2015) Monate. Ausschlaggebend ist das Datum bei „Beginn der Arbeit“ auf dem Formular zur Dokumentation der Masterarbeit [1]. Treten während der Bearbeitung unvorhergesehene Verzögerungen auf, die man nicht selbst zu vertreten hat (z.B. Krankheit, Verzögerung bei Lieferteilen, Probleme an Prüfstand usw.), so kann die Masterarbeit um maximal zwei Monate verlängert werden. Hierfür muss ein begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Dem Antrag ist eine Kopie des Formulars zur Dokumentation der Masterarbeit [1] beizulegen. Der Betreuer am KIT muss entweder den Antrag unterschreiben oder diesem in anderer Form zustimmen. Weitere Infos dazu findest du in unserem Downloadbereich.

Bitte achte zu Beginn deiner Arbeit darauf, dass der Umfang tatsächlich auf die vorgeschriebene Dauer ausgelegt ist und die Arbeit direkt angemeldet wird. Ansonsten bist du erst einmal nicht versichert und musst womöglich wesentlich mehr Bearbeitungszeit aufbringen.

[1] https://www.mach.kit.edu/download/2017-05-29_Formular_Anmeldung_Masterarbeit_SPO2015_MACH.pdf

Bis zur Anmeldung der Masterarbeit müssen alle Auflagenprüfungen bestanden sein, sofern diese bei der Zulassung erteilt wurden. Außerdem muss bis dahin das Praktikum vollständig beim Praktikantenamt (SCM) nachgewiesen sein. Je nach SPO gibt es eine Mindestzahl an Leistungspunkten, die bis zur Anmeldung der Masterarbeit erbracht worden sein müssen:


SPO (2015): „Voraussetzung für die Zulassung zum Modul Masterarbeit ist, dass die/der Studierende Modulprüfungen im Umfang von 74 LP erfolgreich abgelegt hat. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der/des Studierenden.“

Schwerpunkt

Im Modulhandbuch selbst kannst du dich über viele Möglichkeiten der Schwerpunktgestaltung informieren. Zu jedem möglichen Schwerpunkt sind dort alle in Frage kommenden Veranstaltungen aufgelistet. Um herauszufinden, welche Veranstaltungen interessant sind, bieten sich Beschreibungen auf der Fakultätshomepage, auf den Instituts-Webseiten, die Teilnahme an Institutsführungen und ein Testbesuch der Vorlesung an. Einen Schwerpunkt kann man nur einmal wählen, in einem konsekutiven Masterstudium musst du also einen anderen Schwerpunkt wählen, als denjenigen, den du zuvor im Bachelor belegt hast.

Studium wird in HIS-POS verwaltet:

Du verwendest den elektronischen Schwerpunktplaner im mach-Portal [1]. Die genaue Bescheibung der Schwerpunktwahl findest du in unserem Download-Bereich [2].

[1] https://www-2.mach.kit.edu/srmach/srmach.php
[2] /sites/default/files/downloads/SP_07_2018.pdf

Studium wird in Campus verwaltet:

Du kannst planmäßige Schwerpunkte direkt im Campus-Management-System [3] wählen. Dafür klickst du auf das Wegweiser-Symbol, wählst den Schwerpunkt und dann einzelne Vorlesungen. Du musst nicht sofort alle Fächer des Schwerpunkts auswählen.
Prüfungen im Schwerpunkt meldest du ebenfalls über das Campus-System an.

Außerplanmäßige Schwerpunkte müssen nach wie vor vom Schwerpunktverantwortlichen genehmigt werden. Das Formular hierfür erhältst du beim Prüfungsausschuss [4]. Du benötigst zunächst die Unterschrift des Dozenten, anschließend gibst du das Formular beim PA ab, der die Fächer einträgt. Anschließend kannst du die Prüfungen ganz normal online anmelden.

[3] https://campus.studium.kit.edu/
[4] https://www.mach.kit.edu/PA.php

 

Hier ist das Prozedere wie in der FAQ Antwort zur außerplanmäßigen Schwerpunktwahl. In jedem Fall müssen alle schon geprüften Leistungen auch im neuen Plan enthalten sein (geprüfte Kernfächer bleiben Kernfächer, geprüfte Ergänzungsfächer bleiben Ergänzungsfächer).

Ja, wenn der Schwerpunktverantwortliche zustimmt. Dafür gibt es das Blankoformular. Wenn du in HIS-POS gelistet bist, musst du dieses [1] verwenden, für Campus musst du den PA kontaktieren [2], um das Formular zu erhalten. In diesen kannst du mit Hilfe des Modulhandbuchs alle Veranstaltungen eintragen, die du hören willst. Den ausgedruckten Plan legst du dem Schwepunktverantwortlichen vor, der ihn unterschreibt, wenn er mit der Fächerkombination einverstanden ist.

Im nächsten Schritt holst du dir die Unterschrift des Prüfungsausschusses ab (z.B. durch Einwurf in den Dekanatsbriefkasten oder direkt in der PA-Sprechstunde). Dieser prüft den Schwerpunktplan auf formale Richtigkeit. Studis in HIS-POS müssen diesen Zettel nach etwa 3 Werktagen wieder abholen und beim Studienbüro abgeben. Für Studis in Campus trägt der PA die Leistungen direkt ein und die Prüfungen können ganz normal online angemeldet werden.

Ja, ein Schwerpunkt kann geändert werden. Allerdings müssen die Veranstaltungen, die bereits geprüft sind, an gleicher Stelle (Kern-/Ergänzungsbereich) erhalten bleiben.

Studis in HIS-POS:
Das Vorgehen unterscheidet sich, je nach dem, ob der neue Schwerpunkt planmäßig oder außerplanmäßig ist:
- Bei planmäßigen Schwerpunkten erstellst du einen neuen Schwerpunktplan im Schwerpunktplaner [1]. Für alle Prüfungen, die bereits geschrieben oder angemeldet wurden, wählst du "PV" aus (in der gleichen Kategorie!), für neu angemeldete Prüfungen entweder "W" (Warten) oder "P" (Prüfungszettel generieren).
- Bei außerplanmäßigen Schwerpunkten musst du einen Blanko-Schwerpunktplan analog ausfüllen und erneut vom Schwerpunktverantwortlichen genehmigen lassen. Das gilt auch, wenn sich nur eine planmäßig wählbare Prüfung ändert. Auch dann musst du wieder den Umweg über den Prüfungsausschuss gehen, der die formale Richtigkeit bestätigt.
Sollen Prüfungen, die angemeldet, aber nicht geprüft wurden, geändert werden, musst du die Prüfungszettel beim Institut abholen und gemeinsam mit dem neuen Schwerpunktplan (und den Prüfungszetteln) beim Studienbüro abgeben. Solltest du die alten Prüfungszettel verloren haben, musst du dies dem Studienbüro gegenüber bestätigen. Einige Tage später kannst du dir die gestempelten Prüfungszettel beim Studienbüro wieder abholen und beim Institut abgeben.

Studis in Campus:

Solange du noch keine Prüfung geschrieben hast, kannst du den Schwerpunkt online wechseln. Wenn bereits eine Prüfung geschrieben wurde, muss der Schwerpunkt über den PA angemeldet werden [2], wo du auch das entsprechende Formular erhältst.

[1] Bachelor: http://www-2.mach.kit.edu/srmach/spplan_help/spplan_Bachelor_V3.pdf
[1] Master: http://www-2.mach.kit.edu/srmach/spplan_help/spplan_Master_V3.pdf
[2] https://www.mach.kit.edu/PA.php

 

 

Studienanfänger vor Sommersemester 2019:

Ihr müsst das Blanko-Schwerpunktformular verwenden, das der Schwerpunktverantwortliche unterschreiben muss. Weitere Infos gibts im FAQ-Eintrag zur außerplanmäßigen Wahl.

Studienanfänger ab Sommersemester 2019:

Wendet euch ans Prüfungssekretariat der Fakultät Maschinenbau [1]. Diese können die Beschränkung aufheben, danach könnt ihr den Schwerpunkt ganz normal anmelden.

[1] https://www.mach.kit.edu/Pruef-Sekr-MACH.php

Einen Schwerpunkt kannst du theoretisch immer wählen. Allerdings sind die ersten vier Semester im Bachelor dicht gepackt und es empfiehlt sich, ab dem fünften Semester mit dem Schwerpunkt anzufangen. Im Master kann der Schwerpunkt auch ab dem ersten Semester gewählt werden.

Praktikum Allgemein

SPO 2015:

Bachelor: Da das Praktikum nur Zulassungsvoraussetzung für den Master, jedoch kein im Studienplan vorgesehenes Pflichtpraktikum ist, wird keine Pflichtpraktikumsbescheinigung ausgestellt. Uns ist bewusst, dass dies die Praktikumssuche erschweren kann. Daher empfehlen wir, dem Unternehmen einen Auszug der Zulassungssatzung (inklusive der Änderungssatzung) vorzulegen. falls man schon zum Master zugelassen wurde, den Zulassungsbescheid, in dem das Praktikum als Auflage aufgeführt ist.

Master: Wenn du das Praktikum als Auflage erhalten hast, kannst du den Zulassungsbescheid, in dem die Auflage vermerkt ist, mitsenden. Dies sollte den meisten Unternehmen ausreichen.

Für detaillierte Informationen zum Praktikum sei an dieser Stelle auf das Praktikantenamt Maschinenbau (SCM) [1] verwiesen. Bei Fragen zur Anerkennung des Praktikums empfehlen wir, sich direkt an das Praktikantenamt zu wenden

[1] https://www.mach.kit.edu/1413.php

Kontakte zu einschlägigen Unternehmen kann man beispielsweise an diversen Karrieremessen rund um den Campus herstellen. Manche Institute haben auch gute Industriekontakte. Als Tutor / Hiwi / Bachelorand kann man davon oft profitieren.

Du kannst auch mal in unserer Jobbörse und im KIT Career Service vom RSM vorbeischauen.

Praktikum Bachelor SPO 2015

Im Bachelorstudium Maschinenbau ist kein Praktikum mehr notwendig, jedoch sind für die Zulassung zum Masterstudium Maschinenbau am KIT 18 Wochen Praktikum nachzuweisen. Liegt das Berufspraktikum bis zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, wird man trotzdem unter der Auflage zugelassen, dass man das Berufspraktikum bis zum Ende des Prüfungszeitraums des dritten Fachsemesters (und spätestens bis zur Anmeldung der Masterarbeit) nachweist.

Auslandssemester

Vor dem Ausland

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten für die Anerkennung:

  • Anerkennung einer äquivalenten KIT-Lehrveranstaltung: Dazu muss der Dozent der KIT-Lehrveranstaltung zustimmen, dass die Lehrveranstaltung aus dem Ausland als gleichwertig anzusehen ist.
  • Anerkennung einer außerplanmäßigen Lehrveranstaltung: Dazu muss der Verantwortliche des Moduls, in dem die Leistung anerkannt werden soll, zustimmen, dass die Lehrveranstaltung aus dem Ausland (ohne äquivalente KIT-Lehrveranstaltung) in diesem Modul angerechnet werden kann. Bei dem Wahlfach/Wahlpflichtfach/Wahlpflichtmodul entscheidet der Prüfungsausschuss über eine Genehmigung. Diese erfolgt in der Regel, wenn die Leistung weitgehend dem Bereich Maschinenbau zugeordnet werden kann.

Um vor dem Auslandsaufenthalt schon eine Zusicherung zu bekommen, dass die Auslandsleistung anerkannt wird, kann die „Anerkennungsvereinbarung für Auslandsstudienleistungen“ [1] genutzt und vom Dozenten (bei äquivalenter KIT-Lehrveranstaltung) bzw. vom Modulverantwortlichen (bei außerplanmäßiger Lehrveranstaltung) unterschrieben lassen werden.

Nach dem Ausland

Nach dem Auslandsaufenthalt sind zur Anerkennung folgende Schritte zu tun:

  • Anerkennung einer äquivalenten KIT-Lehrveranstaltung: Der Antrag auf Anerkennung einer Prüfungs- oder Studienleistung [1] muss ausgefüllt und vom Dozenten der äquivalenten KIT-Lehrveranstaltung unterschrieben werden. Dieses Formular wird zusammen mit den Abschlussdokumenten und einer Modulbeschreibung der ausländischen Hochschule beim Prüfungsausschuss eingereicht.
  • Anerkennung einer außerplanmäßigen Lehrveranstaltung: Der Antrag auf Anerkennung einer Prüfungs- oder Studienleistung [1] muss ausgefüllt und vom Modulverantwortlichen am KIT unterschrieben werden. Außerdem muss ein Antrag auf Zulassung zu einer außerplanmäßigen Prüfung im Modul [1] gestellt und vom Modulverantwortlichen am KIT unterschrieben werden. Für das Wahlfach/Wahlpflichtfach/Wahlpflichtmodul ist keine Unterschrift des Modulverantwortlichen nötig. In der alten Studien- und Prüfungsordnung kann maximal ein Wahlpflichtfach außerplanmäßig beantragt werden. Eine Unterschrift des Dozenten der ausländischen Hochschule ist nicht erforderlich. Die beiden Formulare werden zusammen mit den Abschlussdokumenten und einer Modulbeschreibung der ausländischen Hochschule beim Prüfungsausschuss eingereicht. Bei einer außerplanmäßigen Anerkennung im Schwerpunkt (Kern- oder Ergänzungsbereich) ersetzt ein außerplanmäßiger Schwerpunktplan durch das Blankoformular [2] den Antrag auf Zulassung zu einer außerplanmäßigen Prüfung im Modul.

Auf allen Formularen ist neben dem Originaltitel auch eine deutsche Übersetzung mit anzugeben. Falls diese nicht offiziell vorliegt, muss diese (bei Bedarf in Rücksprache mit dem Dozenten / Modulverantwortlichen am KIT ) selbst ergänzt werden.

[1] https://www.mach.kit.edu/1703.php?tab=%5B3002%5D#tabpanel-3002
[2] http://www-2.mach.kit.edu/srmach/spplan_help/spplan_Master_V3.pdf

Nein. Sobald eine ausreichende Bewertungsskala vorliegt, erfolgt eine Anerkennung ausschließlich mit Note. Die Umrechnung der Note legt der Prüfungsausschuss anhand von verschiedenen Umrechnungstabellen fest. Ohne ausreichende Bewertungsskala der ausländischen Hochschule erfolgt die Anerkennung ohne Note. Als eine ausreichende Bewertungsskala zählt ein mindestens dreistufiges Notensystem (z.B. Note 1, 2, 3, fail).
Sofern ein Perzentil vorliegt (z.B. „70% aller Studenten haben schlechter abgeschnitten als du“), kann eine Anrechnung auch mit Note erfolgen.