Studentische Interessenvertretung
Antwort

Da Auflagen wie Orientierungsprüfungen handzuhaben sind, erlischt mit Nichterbringen dein Prüfungsanspruch. Um diesen wiederherzustellen ist ein Fristverlängerungsantrag nötig. Ein Infoblatt hierzu findest du im Downloadbereich auf unserer Homepage [1]. Solltest du hierzu Beratung brauchen, kannst du dich gerne an uns wenden.

[1] https://www.fs-fmc.kit.edu/downloads

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