Da Auflagen wie Orientierungsprüfungen handzuhaben sind, erlischt mit Nichterbringen dein Prüfungsanspruch. Um diesen wiederherzustellen ist ein Fristverlängerungsantrag nötig. Ein Infoblatt hierzu findest du im Downloadbereich auf unserer Homepage [1]. Solltest du hierzu Beratung brauchen, kannst du dich gerne an uns wenden.