Studentische Interessenvertretung

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Antwort

Da Auflagen wie Orientierungsprüfungen handzuhaben sind, erlischt mit Nichterbringen dein Prüfungsanspruch. Um diesen wiederherzustellen ist ein Fristverlängerungsantrag nötig. Ein Infoblatt hierzu findest du im Downloadbereich auf unserer Homepage [1]. Solltest du hierzu Beratung brauchen, kannst du dich gerne an uns wenden.

[1] https://www.fs-fmc.kit.edu/downloads

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