Studentische Interessenvertretung
 

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Wie lange darf die Bachelorarbeit dauern? Kann eine Verlängerung beantragt werden?

Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt drei Monate. Diese kann um einen Monat mit einem begründeten Antrag, den dein*e Betreuer*in unterschrieben hat, beim Prüfungsausschuss verlängert werden. Gründe sind beispielsweise Krankheit, Verzögerung bei Lieferteilen, Probleme am Prüfstand usw. Weitere Infos findest du in unserem Downloadbereich.

Bitte achte zu Beginn deiner Arbeit darauf, dass der Umfang tatsächlich auf drei Monate ausgelegt ist und die Arbeit direkt angemeldet wird. Ansonsten bist du erst einmal nicht versichert und musst womöglich wesentlich mehr Bearbeitungszeit aufbringen.

Eine Verlängerung um mehr als einen Monat ist nur unter besonderen Umständen möglich!

Kategorie: Bachelorarbeit - Studium MACH