Studentische Interessenvertretung
 

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Wie lange darf die Masterarbeit dauern? Kann eine Verlängerung beantragt werden?

Die maximale Bearbeitungsdauer der Masterarbeit beträgt 6 (SPO 2015) Monate. Ausschlaggebend ist das Datum bei „Beginn der Arbeit“ auf dem Formular zur Dokumentation der Masterarbeit [1]. Treten während der Bearbeitung unvorhergesehene Verzögerungen auf, die man nicht selbst zu vertreten hat (z.B. Krankheit, Verzögerung bei Lieferteilen, Probleme an Prüfstand usw.), so kann die Masterarbeit um maximal zwei Monate verlängert werden. Hierfür muss ein begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Dem Antrag ist eine Kopie des Formulars zur Dokumentation der Masterarbeit [1] beizulegen. Der Betreuer am KIT muss entweder den Antrag unterschreiben oder diesem in anderer Form zustimmen. Weitere Infos dazu findest du in unserem Downloadbereich.

Bitte achte zu Beginn deiner Arbeit darauf, dass der Umfang tatsächlich auf die vorgeschriebene Dauer ausgelegt ist und die Arbeit direkt angemeldet wird. Ansonsten bist du erst einmal nicht versichert und musst womöglich wesentlich mehr Bearbeitungszeit aufbringen.

[1] https://www.mach.kit.edu/download/2017-05-29_Formular_Anmeldung_Masterarbeit_SPO2015_MACH.pdf

Kategorie: Masterarbeit - Studium MACH